Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim

AOK z. Hd. von xxx
Heinkelstr. 15
D-73614 Schorndorf


WIDERSPRUCH GEGEN BESCHEID VOM 18. AUGUST 1998

Ich beziehe mich auf Ihre Kurzmitteilung vom 18.8.98 mit Poststempel vom 24.8. und Ankunft 28.8.98 in der Sie mitteilen, dass dem Antrag auf Kurzzeitpflegegeld vom 13.6.98 nur zu 80% entsprochen wird, da keine Vergütungsvereinbarung vorliegt.

Dagegen lege ich Widerspruch ein:

1. Die AOK Schwäbisch Gmünd in deren Einzugsbereich xxx ist, zahlt volle Vergütung.

2. Beim Sozialgericht läuft eine Verfahren mit dem Ziel eine Vergütungsvereinbarung zu erreichen.

Haselbach ist 5 km von Schwäbisch Gmünd, 7 km von xxx und mehr als 26 km von Schorndorf entfernt. Dass Haselbach mit Schorndorf zum Landkreis Rems-Murr kam, ist ein Schildbürgerstreich, der durch einen Zählfehler im Landtag von Baden-Württemberg zustande kam und angeblich irreparabel war. Außerdem ist ja das Altenheim xxx im Einzugsbereich vom Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis).

Das Alten- und Pflegeheim xxx ist eines der wenigen Pflegeheime (das einzige das ich kenne) das die europaweit (ja weltweit) anerkannte Qualitätszertifizierung nach ISO 9001 erreichen konnte. Ich bin mit xxx fast jeden zweiten Tag über mehr als 5 Wochen dort gewesen. Ich habe es so verstanden und schätze es, dass man die Bewohner lieber pflegt und ausagieren lässt, als Sie mit Medikamenten ruhigzustellen. Mit der Verweigerung der vollen Pflegevergütung versucht die AOK und die Pflegekassen Personaleinsparungen durchzusetzen, die sicherlich und ohne Zweifel nicht im Interesse der zu Pflegenden sind. Dadurch wird entweder die Belastung des Personals größer oder die Pflege qualitativ schlechter, wahrscheinlich beides. Die Pflegekassen zahlen feste Beträge unabhängig wie viel die Unterbringung insgesamt kostet. Da der Differenzbetrag vom Bewohner selber getragen wird, müsste die Pflegekasse keinen Pfennig mehr bezahlen. Dass die Pflegekasse hier versuchen denen, die Möglichkeit für dokumentiert bessere Betreuung mehr zu zahlen abzuschaffen, ist erkennbar patientenfeindlich.

Ich habe telefonisch Anfang Juni die Kurzzeitpflege für Mitte Juni angekündigt und über die fehlende Vereinbarung informiert. Ist es nicht etwas spät Ende August Alternativen anzubieten? Ich habe xxx in 3 Altenheimen angemeldet: die anderen waren teurer und konnten keine ISO Qualitätszertifikate dokumentierten. Trotzdem: schicken Sie mir die Liste mit Pflegequalität und wie die dokumentiert ist.

Ich verweise auf meine Klage vom 20.8.97, dass ich Briefe, die nicht an meine Adresse in Norwegen gehen als nicht abgesendet ansehe.


Trondheim, 27.8.98


Walter Keim


Kopie: Altenheim xxx, Dr. xxx,

Petitionsausschuss des Landtages (Petition12/4328): Sorgen Sie dafür, dass nicht Rentner für Ihre Schildbürgerstreiche zahlen müssen und dass die AOKs ihre Macht nicht dazu benützen die Altenheime dazu zu zwingen, die Pflegequalität für Heimbewohner zu senken.

16.9.98: Schreiben des Sozialministeriums an die AOK

21.11.98 und 26.1.98: Antwort der AOK

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Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg

Der 12. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 62. Sitzung am 4.3.1999 beschlossen:
Die Petition 12/4328 wird, nachdem ihr abgeholfen werden konnte, für erledigt erklärt.

Begründung des Beschlusses des Landtages von Baden-Württemberg

Der Beschluss des Landtages vom 4.3.1999 in pdf Format.

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