Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)


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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Almbergskleiva 64
NO-6657 Rindal, den 15.6.2013
Fax: 0047-71 66 40 51

An das
Verwaltungsgericht München
Postfach 200543 
D-80005 München

Betreff: Az. M 17 K 12.3408


In 2 Exemplaren per Post, vorab per E-Mail und Fax: 0049-89-5143777

In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Freistaat Bayern, der durch die Staatsregierung vertreten werden muss, Az. M 17 K 12.3408

Verpflichtungsklage (14.7.2012): Akteneinsicht in die Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates in den Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gemäß Art. 19 (4) GG, 20 (3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPbpR und Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPbpR und § 9 AGO

wird die Zustimmung zur Überführung an den Einzelrichter zurückgenommen.


Begründung:

Die falsche Adressierung der Mitteilung des Gerichts vom 4.6.2013 verursachte, dass sie erst am 15.6.2012 entgegengenommen werden konnte. Eine Antwort auf die ausstehenden Antworten auf den Brief vom 10.5.2013 findet sich darin nicht.

Folgende Prozessschriften (Anträge/Vorgänge), die am 10.5.2013 angemahnt wurden, sind weiterhin unbeantwortet:

Um eine sachgerechte Bearbeitung zu gewährleisten wird deshalb die Zustimmung zur Übertragung an den Einzelrichter zurückgezogen.

Walter Keim


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