in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/petition_me-en.htm
 
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 22. Oktober 2007
 
An den Petitionsausschuss
Abgeordnetenhaus
Niederkirchnerstr. 5
D-10111 Berlin-Mitte
 
 
 
Petition (Art. 17 GG) 1892/16: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Berlin (z. B. Richter Schaefer und Richard des Verwaltungsgerichtes) und OVG in Menschenrechten schulen
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Am 18. November 2003 (Anlage N) und 21. November 2006 (Anlage O) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
 
    * Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
    * Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist
    * Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
    * Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
 
Bei der Auswahl von Kandidaten für das HELP Program können Richter B. Schaefer vom Verwaltungsgericht Berlin und Fitzner-Steinmann, Dr. Peters, Dr. Blumenberg vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bevorzugt werden (Anlage M)

Damit kann die Akzeptanz und Vermittelbarkeit der deutschen Justiz gestärkt werden:

Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:

"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte"

Zitat aus "Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht" (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:
 
    "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."

 
(Anlage Q: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html ) 
 
 

Ich schlage auch vor die Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK, BGBl. 1952 Teil II S. 685), den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) und den Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, BGBl. 1976 II S. 428), als verbindliches Grundrecht im die Verfassung von Berlin aufzunehmen.

 

Weiter wird vorgeschlagen das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch Anwendung der Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und Aufsicht unabhängig von Exekutive, Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E) zu realisieren um damit Richter wirklich "unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen.  Der Deutsche Richterbund hat am 27. April 2007 die Realisierung der Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung fordert diese Verwirklichung des Grundgesetzes.

 
 
(...)sehr ausführliche Begründung: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_be-m.htm
 

Zusammenfassung
 
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit vieler deutschen Länderparlamentarier sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem Gebiet bisher oft zu schwach. Berlin kann sich hier gut hervorheben durch Ausbau der Menschenrechtsschulung.
 
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...) profitieren". Ich habe das am 11.08.07 auch der Bundesjustizministerin und am 18.08.2007 dem Bundestag vorgeschlagen.
 
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. Außerdem soll ein  nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der Praxis der Justiz zu realisieren. Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein, die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage L).
 
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Berlin eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
 
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches" Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr. 210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
 
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der Grundlage des Bekenntnisses zu den  "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" (Präambel GG) " auch für Berliner Wirklichkeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
 
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
 
Anlagen:
 
A) Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman   Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
 
O) Kosten Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: http://wkeim.bplaced.net/files/vg-051112.htm
 
P) VG 2 A 55.07:  04.09.07: Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gemäß § 29 VwVfG und § 100 VwGO beantragt. Vorzugsweise möchte ich gemäß § 29 VwVfG Absatz 3 die Gerichtsakten und die dem Gericht vorliegenden Akten beim Deutschen Konsulat in Trondheim einsehen: http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-akteneinsicht.htm

Q) Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"): http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html

 

Walter Keim
Netizen: http://wkeim.bplaced.net/index_de.htmhome
ECHR Appl. No. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Human Rights for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html, http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.htm

 

[Petitionen]     [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Patientenrechte in Europa]     [Informationsfreiheit]     [Rechtsberatungsgesetz]     [Homepage

Separation of Powers: Independence of Judiciary:

 

Freedom of Information (Access to Information Laws) in Europe and German states (länder).

Informationsfreiheitgesetze in Europa