Betreff: Aus internationaler Perspektive: Informationszugang ist Menschenrecht, Veröffentlichung von Metadaten aller Dokumente
Datum: Sun, 01 Sep 2013 17:33:16 +0200
Von: walter.keim Gmail <walter.keim@gmail.com>
An: liste@transparenzgesetz-nds.de
CC: Transparenzgesetz Bayern <buero.tausendfreund@gruene-fraktion-bayern.de>, Daniel Lentfer, Transparenzgesetz Hamburg <daniel.lentfer@mehr-demokratie.de>, info@transparenzgesetz.de, info@transparenzgesetz.at, info@transparenzgesetz-nds.de, Transparenzgesetz Hessen <presse-spd@ltg.hessen.de>, redelesetzfs@netzwerkrecherche.de, Transparenzgesetz BW <redelfs@netzwerkrecherche.de>, Bremer Bündnis für Informationsfreiheit, info@forum-menschenrechte.de <info@forum-menschenrechte.de>, info@institut-fuer-menschenrechte <info@institut-fuer-menschenrechte.de>

Österreichisches Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte unterstützt Transparenzgesetz


Hallo Liste,

Transparenzgesetze erweitern Informationsfreiheitsgesetze durch zusätzliche proaktive Veröffentlichungen von Informationen.

Unter den "Partner und Unterstützungsorganisationen" von transparenzgesetz.at  befindet sich sowohl die Österreichische Liga für Menschenrechte als auch das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte mit folgender Begründung:
"Das Recht auf Zugang zur Information ist Teil der von durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit, von der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, dass sie ein konstituierendes Element einer demokratischen Rechtsordnung darstellt. Nur eine transparente Informationspolitik des Staates und seiner Parteien und Interessensverbände sowie effektiv durchsetzbare Rechtsansprüche auf Information können aber den Anforderungen einer pluralistischen Demokratie gerecht werden, für die lebendige und sachlich fundierte Debatten essentiell sind."
Die Initiative Transparenzgesetz.at bringt am 28.9.2013 den Right to Know-Day (Tag der Informationsfreiheit) auch erstmals nach Österreich.

Auch in Deutschland gewinnt der Gedanke der proaktiven Veröffentlichungen an Boden. In Hamburg hat das Bündnis "Transparenz schafft Vertrauen" eine Volksinitiative auf den Weg gebracht, die von der Bürgerschaft weitgehend übernommen wurde und ein sehr fortschrittliches Transparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungen durchgesetzte. Auch in NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bremen und Bayern gibt er ähnliche Bestrebungen für Transparenzgesetze.

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nun ein anerkanntes Menschenrecht gemäß Zivilpakt [1, 3, 4, 5, 8] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption [7]. Dies wird auch von der juristischen Literatur anerkannt (9, 10).

Legt man internationale Mindeststandards maximaler Offenheit, rascher Antwort und geringer Kosten beim Menschenrecht Informationszugang zugrunde haben 88 Saaten mit ca. 5,5 Milliarden, d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).

Mehr als 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.

Eine Vereinfachung der Antragstellung ist vollständige Listen von Metadaten aller Dokumente zu veröffentlichen. Damit ist kostenloser Zugang innerhalb von Tagen möglich, z. B in Skandinavien.

Wie erreicht man in Skandinavien kostenlose und rasche Antworten für Akteneinsicht? So geht das heute in Skandinavien, das den Informationszugang zu amtlichen Dokumenten vor mehr als 245 Jahren entwickelte:
Bedauerlicherweise wird darüber nicht berichtet. Ganz im Gegenteil hat die Presse die Öffentlichkeit einer Gehirnwäsche unterzogen, dass Akteneinsichtsverweigerungen und fehlende Informationsfreiheitsgesetze normal sind. Deutsche NGOs trauen sich bisher nicht einer gehirngewaschen Öffentlichkeit den Informationszugang als Menschenrecht zu präsentieren.

Es gibt deshalb offensichtlich viel zu tun: Hier sind in Deutschland viele Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen aus Norwegen
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Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
Global Right to Information Rating Map:
http://wkeim.bplaced.net/RTI-Rating.htm
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Kopie: Deutsche Liga für Menschenrechte e.V., Internationale Liga für Menschenrechte und an Initiativen für Transparenzgesetze in NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bremen und Bayern



Referenzen:
  1. Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
  2. Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
  3. Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  4. "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm (Deutsch: http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1)
  5. Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
  6. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
  7. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577 ("International documents (...) state that access to information is a fundamental human right and an essential condition for all democratic societies.")
  8. Allgemeine Kommentar (Nr. 34) des Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen am 21. Juli 2011 zu Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR): http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1 (Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen wird detailliert betrachtet; um diesem Recht Nachdruck zu verleihen, werden Staaten ermutigt, „staatliche Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv öffentlich zu machen“. Staaten sollten ebenfalls „alle Anstrengungen unternehmen, einen einfachen, schnellen, effektiven und praktikablen Zugang zu solchen Informationen sicherzustellen (z. B. mit Hilfe von Informationsfreiheitsgesetzen)“.)
  9. Partsch, Christoph, Die Entwicklung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs in der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 10 EMRK, AFP 2013, 214-215 und NJW Heft 39/2013
  10. Öffentliche Anhörung Evaluierung Informationsfreiheitsgesetz (24.09.2012): Dr. Christoph Partsch, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e. V., Berlin - Ausschussdrucksache 17(4)573 C
Internet:

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Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
Global Right to Information Rating Map:
http://wkeim.bplaced.net/RTI-Rating.htm
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html


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Anlage: CDU/CSU regierte Bundesländer sind  der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

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