Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit 2004


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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 28. April 2013

Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Colmantstraße 15
D-53115 Bonn

Betreff: UNESCO Bericht zur Universelle Periodische Überprüfung Deutschlands beim Menschenrechtsrat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen für den Bericht der UNESCO zum  Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) Deutschlands beim Menschenrechtsrat am 25.4.2013 (1)  danken.

Darin werden u. a. Informationsfreiheitsgesetze, Entkriminalisierung von Beleidigungen und Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption angesprochen.

Das Baltic Sea NGO Forum hat das auch zur Sprache gebracht in seiner Submission zur 16. Session der Working Group on the Universal Periodic Review (2)

Darin werden folgende Herausforderungen formuliert:

  1. 88 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/). Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
  2. Mehr als 120 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
  3. Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 160 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.

Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung das Menschenrecht des Informationszugangs in ihrem Bericht an die UN nicht berücksichtigt, obwohl vom Baltic Sea NGO Forum darauf hingewiesen wurde (3).

Sowohl nationale Organe (Regierung, Parlamente, Gerichte) und NGOs, regionale (EU, Europarat, OSZE ) und globale UN Organisationen (Menschenrechtsdommittee, Office of the High Commissioner for Human Rights) haben den Informationszugang und Antikorruption in Deutschland vernachlässigt. Deshalb ist der Beitrag der UNESCO sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html

Quellen:

  1. UNESCOs Universal Periodic Review submission http://www.upr-info.org/IMG/pdf/unesco_upr_deu_s16_2013_unesco_e.pdf
  2. Baltic Sea NGO 6. Session der Working Group on the Universal Periodic Review: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
  3. Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen: http://wkeim.bplaced.net/files/130105aa.html


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