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Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors, must arm themselves with the power knowledge gives. A popular government without popular information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both. -- James Madison

Case Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria Breaches Right to Freedom of Expression

Durchsetzung des Menschenrechtes auf Zugang zu amtlichen Dokumenten in Bayern

Ich bin 1982 aus Bayern ausgewandert auch wegen mangelnder Transparenz. Es war fast unmöglich, die notwendigen Informationen zu erhalten, um eigene Interessen zu wahrzunehmen.

Mehr als 130 Staaten mit mehr als ca. 5,5 Milliarden Bürgern auf der Welt haben ein Informationsfreiheitsgesetz. Das sind ca. 88 % der Weltbevölkerung. In Eurasien haben 98 % der Einwohner Informationszugangsgesetze auf nationaler Ebene. Im Freistaat Bayern fehlt ein Informationsfreiheitsgesetz und deshalb ist Bayern das Schlusslicht in Deutschland bei Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen.

Europarat und Vereinte Nationen sichern den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Menschenrechtskonventionen und bieten Möglichkeiten nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs gegen Verletzungen zu klagen. In 3 Bundesländern fehlt dieses Menschenrecht. Auf dem 10. Ostsee-NGO Forum wurde im Vortrag "Die Rolle internationaler Gesetzgeber und ihr Einfluss auf die nationale Gesetzgebung über Informationszugang" am 24.4.2012 ein Schattenbericht und die Teilnahme am Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren und eine Verpflichtungsklage vorgeschlagen.

Der Freistaat Bayern lehnt die Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarates ab und verweigert Akteneinsicht warum. Deshalb wurde am 14.7.2012 beim Verwaltungsgericht München gegen den Freistaat Bayern geklagt. Am 25.07.2013 wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehnung gestellt. Am 14.2.2014 lehnte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung ab. Dagegen wurde nun die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 897/14 fällig, die hier unterstützt werden kann. Am 13.01.2016 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Deshalb wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und anschließend am 9. Mai 2018 beim Komitee für Menschenrechte den Vereinten Nationen. Am 29. Juni 2019 hat das Centre for Law and Democracy eine detaillierte Klage an das Human Rights Committee c/o OHCHR-UNOG, Petition Team gesendet mit Anlagen (Annexes). „Case Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria Breaches Right to Freedom of Expression. Deutschland hatte eigentlich sechs Monate Zeit, um gemäß der Geschäftsordnung des Ausschusses zu reagieren. Aber erst im August 2022 antwortete die Bundesrepublik.

Das 10. Ostsee NGO-Forum unterstützt das Menschenrechtes auf Zugang zu amtlichen Dokumenten

X. Baltic Sea NGO Forum 2012, in WS III Human Rights: Freedom of Information recommended in the Final Statement (1516) that the Baltic Sea NGO Network oversee the implementation of the Universal Periodic Review (UPR) process in each country of all the Council of Baltic Sea States (CBSS) member states. The UPR process oversees all human right conventions.

Juristische Grundlagen

Deutschland ist dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) beigetreten. Gemäß Artikel 46 des EKMR ist Deutschland an Urteile gebunden. Nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs können Klagen an das Menschenrechtskomitee der UN [Quelle 5] und den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle 6] Abhilfe schaffen.

Konventionen der Vereinten Nationen und des Europarates

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle 1, 4, 5] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle 6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle 2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.

 Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist: [Quelle 3]:

„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert."

Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt) bestätigt [Quelle 4]:

"18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body, regardless of the form in which the information is stored, its source and the date of production."
"19. (...) States parties should also enact the necessary procedures, whereby one may gain access to information, such as by means of freedom of information legislation."


Die OSZE hat im April 2012 in ihren Kommentaren zum Entwurf eines Transparenz- und Informationszugangsgesetzes in Spanien den Menschenrechtscharakter des Informationszugangs dokumentiert, mit Hinweis auf OSZE, Zivilpakt und EGMR. (siehe Quelle 12: "International documents (...) state that access to information is a fundamental human right and an essential condition for all democratic societies.")

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in Deutschland verstößt gegen das Prinzip der größtmöglichen Offenlegung von amtlichen Dokumenten. 130 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden [Quelle 9,10] haben ein besseres IFG als Deutsche im Bund. 3 deutsche Bundesländer haben keine Informationsfreiheitsgesetze. 115 Staaten [Quelle 11] mit ca. 5,9 Milliarden haben entweder IFG oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. Kann dies juristisch durchgesetzt werden?

Verpflichtungsklage gegen Freistaat Bayern

Mehr als 110 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden [9, 10] Bürger auf der Welt haben ein Informationsfreiheitsgesetz. Das sind ca. 88% der Weltbevölkerung. In Eurasien haben 98% der Einwohner IFG auf nationaler Ebene. I 3 Bundesländern darunter Bayern fehlt ein IFG. Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz, das amtliche Dokumente aller Bereiche zugänglich macht unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Der Freistaat Bayern ist das Schlusslicht in Deutschland bei Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen.

Im Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 wird u. a. vorgeschlagen Menschenrechte in den Kernbereich der Juristenausbildung aufzunehmen und Richter und Verwaltung in Menschenrechten zu schulen. Die Petition Zeichen II/VF.0993.15 an den Bayerischen Landtag schlägt vor, die Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen, u. a. öffentlich Bedienstete und Richter in Menschenrechten zu schulen. Am 3.7.08 antwortet der Landtag im Wesentlichen so: "Die Eingabe wird vom Landtag aufgrund der Erklärungen der Staatsregierung als erledigt betrachtet." Damit werden die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates abgelehnt. Sowohl der Landtag, als auch das Justizministerium und Innenministerium lehnen Akteneinsicht in die Erklärungen ab, da die Begründung nur für Landtag sei. Am 13.12.2011 [Quelle 7] wurde unter Hinweis darauf, dass das Menschenrecht des Zugang zu amtlichen Dokumenten in mehr als 115 Staaten [11] mit 5,9 Milliarden Menschen anerkannt wird, auf nochmalige Prüfung gebeten. Da dies am 23.1.2012 und 31.1.2012 mit unzutreffenden Argumenten abgelehnt wurde, ist nun eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht München erhoben worden [Quelle 8]. Die Ablehnung der Akteneinsicht ohne überhaupt auf die EKMR einzugehen zeigt , dass die Versicherung der Bundesregierung die EKMR werde respektiert, falsch ist. Der Menschenrechtskommissar hat offensichtlich recht Schulungen in Menschenrechten vorzuschlagen.
Am 13.6.2013 wurde die Klage abgewiesen, u. a. weil BVerwG 1 C 52.75 vom 6.09.1980 feststelle, dass EGMR Rechtsprechung der Jahre 2006 bis 2013 nur allgemein zugängliche Quellen umfasse. Ein Rechtsanwalt hat am 25.7.2013 die Zulassung der Berufung beantragt.

Am 14.2.2014 lehnte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung ab. Dagegen wurde am 13.4.2014 eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Am 13.01.201 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Klagen an den Menschenrechtsausschuss der VN und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden gesendet.









Verlauf der Klage VG München Az. M 17 K 12.3408 und weitere Entwicklung

Entwicklung:

Quellen:

  1. Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1

  2. Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5

  3. Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1

  4. "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

  5. Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6

  6. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2

  7. Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm

  8. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht München: http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-2012.htm

  9. Access to Information Laws: http://right2info.org/access-to-information-laws

  10. FOI Laws: Counts Vary Depending on Definitions: http://www.freedominfo.org/2011/10/foi-laws-counts-vary-slightly-depending-on-definitions/

  11. Access to Information: Constitutional Provisions, Laws and Regulations: http://right2info.org/laws

  12. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577



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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)