Umfrage Name (ID): Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, die bei Behörden des Bundes Zugang zu Informationen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantragt haben (22458)
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id 56
Datumsstempel 2012-01-26 12:10:18
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1.a) Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) haben Sie insgesamt in den beiden letzten Jahren gestellt? 15
1.b) Von welcher Behörde bzw., falls Sie Anträge bei mehreren Behörden gestellt haben, von welchen Behörden, wollten Sie Informationen? (Behörde 1:) Bundestag
1.b) Von welcher Behörde bzw., falls Sie Anträge bei mehreren Behörden gestellt haben, von welchen Behörden, wollten Sie Informationen? (Behörde 2:) Eisenbahn-Bundesamt
1.b) Von welcher Behörde bzw., falls Sie Anträge bei mehreren Behörden gestellt haben, von welchen Behörden, wollten Sie Informationen? (Behörde 3:) Bundesverkehrsministerium
1.b) Von welcher Behörde bzw., falls Sie Anträge bei mehreren Behörden gestellt haben, von welchen Behörden, wollten Sie Informationen? (Behörde 4:) Rechnungshof
1.b) Von welcher Behörde bzw., falls Sie Anträge bei mehreren Behörden gestellt haben, von welchen Behörden, wollten Sie Informationen? (Behörde 5:) Bundeskanzleramt
1.b) Von welcher Behörde bzw., falls Sie Anträge bei mehreren Behörden gestellt haben, von welchen Behörden, wollten Sie Informationen? (Weitere Behörden:) Bundespräsident
1.c) Falls Sie bei mehreren Behörden Anträge gestellt haben, wie viele haben Sie bei den jeweiligen Behörden gestellt? (Behörde 1:) 2
1.c) Falls Sie bei mehreren Behörden Anträge gestellt haben, wie viele haben Sie bei den jeweiligen Behörden gestellt? (Behörde 2:) 2
1.c) Falls Sie bei mehreren Behörden Anträge gestellt haben, wie viele haben Sie bei den jeweiligen Behörden gestellt? (Behörde 3:) 2
1.c) Falls Sie bei mehreren Behörden Anträge gestellt haben, wie viele haben Sie bei den jeweiligen Behörden gestellt? (Behörde 4:) 2
1.c) Falls Sie bei mehreren Behörden Anträge gestellt haben, wie viele haben Sie bei den jeweiligen Behörden gestellt? (Behörde 5:) 1
1.c) Falls Sie bei mehreren Behörden Anträge gestellt haben, wie viele haben Sie bei den jeweiligen Behörden gestellt? (Weitere Behörden:) 1
2. Antragsteller Bürgerinnen und Bürger (Privatinteresse) [1]
3.a) Um welche Art von Informationen ging es Ihnen? (einen konkreten Verwaltungsvorgang Sie selbst betreffend)
3.a) Um welche Art von Informationen ging es Ihnen? (einen konkreten Verwaltungsvorgang eine andere Person betreffend)
3.a) Um welche Art von Informationen ging es Ihnen? (Verwaltungsvorschriften oder verwaltungsinterne Anordnungen) Ja [Y]
3.a) Um welche Art von Informationen ging es Ihnen? (Informationen, die sich auf die Organisation oder das Personal der Verwaltung beziehen)
3.a) Um welche Art von Informationen ging es Ihnen? (Informationen, die nicht bei einer Behörde, sondern bei einer natürlichen Person oder einer privatrechtlichen juristischen Person (z.B. GmbH) vorhanden waren)
3.a) Um welche Art von Informationen ging es Ihnen? (andere) Ja [Y]
3.b) Wie haben Sie Ihren Antrag gestellt? (Mehrfachnennungen möglich; z.B. erst telefonische Anfrage, dann auf Bitte der Behörde elektronisch ) (mündlich/persönlich)
3.b) Wie haben Sie Ihren Antrag gestellt? (Mehrfachnennungen möglich; z.B. erst telefonische Anfrage, dann auf Bitte der Behörde elektronisch ) (telefonisch)
3.b) Wie haben Sie Ihren Antrag gestellt? (Mehrfachnennungen möglich; z.B. erst telefonische Anfrage, dann auf Bitte der Behörde elektronisch ) (schriftlich (postalisch)) Ja [Y]
3.b) Wie haben Sie Ihren Antrag gestellt? (Mehrfachnennungen möglich; z.B. erst telefonische Anfrage, dann auf Bitte der Behörde elektronisch ) (elektronisch) Ja [Y]
4.a) Wurde der Informationszugang von der Verwaltungsstelle gewährt? nein, abgelehnt [4]
4.g) Was waren die Gründe für die vollständige oder teilweise Ablehnung der Informationsgewährung? Das BMVBS macht Geschäftsgeheimnisse geltend. Das Eisenbahn-Bundesamt beruft sich bei der Neubaustrecke Wendlingen Ulm auf besondere behördliche Belange, d.h. nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- und Aufsichtsaufgaben. Bundesrechnungshof ist weder eine Behörde noch führt er öffentlich rechtliche Aufgaben aus. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beruft sich auf parlamentarische Aufgaben. Bundespräsiden, Bundeskanzleramt und berufen sich darauf, dass das mit ihren Aufgaben nicht geht.
4.h) Bei Ablehnung, teilweiser Gewährung oder Verzögerung des Informationszugangs: Haben Sie eine Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingereicht? Ja [Y]
5. Fühlen Sie sich entsprechend Ihres Anliegens durch die Behörde umfassend informiert? Die Information war sehr lückenhaft [1]
6. Wie empfanden Sie die Informations- und Auskunftsbereitschaft der Behörde? schlecht [1]
7. Wie zufrieden waren Sie mit der Bearbeitungsdauer Ihres Antrags? sehr zufrieden [1]
8. Wie durchschaubar erschien Ihnen der Auskunfts- und Bearbeitungsprozess? teilweise durchschaubar [2]
9. Konnten Sie sich vorab über Ihr Anliegen bei der Behörde informieren? Nein [N]
11. Haben Sie das Internetangebot der Behörde genutzt? Ja [Y]
12. Wenn ja, wie verständlich und informativ fanden Sie den Internetauftritt? (unverständlich und ohne Informationsgehalt)
12. Wenn ja, wie verständlich und informativ fanden Sie den Internetauftritt? (schwer verständlich und wenig informativ) Ja [Y]
12. Wenn ja, wie verständlich und informativ fanden Sie den Internetauftritt? (verständlich und informativ)
12. Wenn ja, wie verständlich und informativ fanden Sie den Internetauftritt? (vorbildlich)
12. Wenn ja, wie verständlich und informativ fanden Sie den Internetauftritt? (weiß nicht / kann ich nicht beurteilen)
13. Wenn Sie die von Ihnen gemachten Erfahrungen insgesamt betrachten: Ist Ihnen das Verwaltungshandeln von Behörden des Bundes verständlicher geworden? Ich verstehe jetzt mehr, benötige aber noch weitere Informationen [3]
14. Sehen Sie Bedarfe zur Änderung des Informationszugangs? Ja [Y]
15. Erläutern Sie bitte die Änderungsbedarfe: Bearbeitungszeit: Unverzüglich wird in Norwegen so praktiziert, dass die Verwaltung in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Tagen antwortet. Wenn innerhalb von 5 Arbeitstagen keine Antwort vorliegt, kann das als Ablehnung verstanden werden, gegen die geklagt werden kann (§ 32 Norwegisches Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung). Nachdem ich mich an den Bundesbeauftragten gewandt habe, hat die Behörde nach mehr als einem Jahr noch nicht auf seinen Vorschlag hin reagiert. In der Dissertation: "Rechtsvergleichung als Konfliktvergleich." von N.Tobias Bräutigam wird "(d)as deutsche Informationsfreiheitsgesetz aus Perspektive des US-amerikanischen und finnischen Rechts" analysiert. Dort ist dargelegt, dass das erste IFG nur ein Anfang ist. Erst die 2. und 3. Generation vermag den Paradigmenwechsel zu realisieren. Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von 105 möglichen Punkte auf Platz 85, das heißt ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten. Nur Jordanien, Liechtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben bessere allgemeine Informationszugangsgesetze als deutsche Bürger. Aufschlussreich ist es die Anzahl der Anträge international zu vergleichen. Während in Norwegen mehr als 3385 Anträge pro 100 000 Einwohner bearbeitet werden sind es weniger als 2 in Deutschland. (http://right2info.org/resources/publications/laws-1/ati-laws_fringe-special_roger-vleugels_2011-oct: The A6 list). Meine Erfahrungen, mit Antworten der Behörden sind hier veröffentlicht: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/if-stuttgart21.htm Ich danke für die Möglichkeit, dass ich mich äussern durfte und hoffe, dass das Verbesserungspotential dokumentiert werden konnte.