English in English on access to information in Bavaria: http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html


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An
Landespressekonferenz Bayern
Kopie: Landtagsfraktionen


CSU abwählen um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bayern Geltung zu verschaffen


Am 2.3.2013 habe ich dem Bayerischen Ministerpräsident mit Kopie an Justizministerin Merk einen Brief geschrieben:
"Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen (...) Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt". (1) Es wird von Justizversagen mit "Fehlern die zum Himmel schreien" (Süddeutsche Zeitung 31.5.2013) geschrieben.

Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 371/12 attestierte am 1.7.2013 der Justiz  und Psychiatrie wahnhaftes Bestreiten von Tatsachen und Realitätsverlust um eigene Fehler zu verleugnen: "Gemeingefährlich sind - diese Anmerkung sei erlaubt - eher Richter, welche wegen eigener Wahnvorstellungen im Hinblick auf eine angebliche Gemeingefährlichkeit unschuldige Bürger jahrelang ihrer Freiheit berauben durch Einweisung in die Forensische Psychiatrie und selbst dann nicht von ihrem Fehlverhalten Abstand nehmen, wenn alle Verdächtigungen sich als unhaltbar erweisen".

Der Ministerpräsident lässt am 14.3.2013 antworten, dass er versteht, dass ich mich an ihm wende, weist auf den Wiederaufnahmeantrag hin, dessen Annahme "allein den unabhängigen Gerichten" obliegt.

Weiter schreibt er "Ich würde es begrüßen, wenn bei Ihrer persönlichen Bewertung auch die in diesem Rahmen öffentlich durch (Staatsministerin Dr. Merk) mitgeteilten Informationen Berücksichtigung finden." (2)

Staatsministerin Dr. Beate Merk schreibt: "Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit kann ich mich zu diesem Verfahren nicht äußern." (3)

Zwar kritisiert Justizministerin Merk Bayer. Gerichte nicht, aber das Bundesverfassungsgericht schon: “Wir erliegen nicht dem Bild des Bundesverfassungsgerichtes, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut werden kann! Das ist gerade nicht die Realität." (Merks Regierungserklärung 17.10.2012). Wenn die Bayer. Justiz die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ignoriert, folgt sie den Wünschen von Justizministerin Merk.

Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Diese Forderung des Grundgesetzes ist in Bayern nicht verwirklicht. Richter werden angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums und stellen sich über die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des Justizministeriums. Auch das CSU-Staatsanwalts-Richter-Minister Rotationsprinzip widerspricht der Gewaltenteilung. Heribert Prantl schreibt von der notwendigen "Entfesselung der dritten Gewalt".

Immer wenn ich z. B. in Petitionen (4) in den letzten Jahren, darauf hinwies, dass das nicht europäischen Normen entspricht (5), bekam ich immer zur Antwort, dass das wegen notwendiger demokratischer Legitimation angebracht sei.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfahl die Schulung von Richtern und Verwaltung in Menschenrechten. Die Bayer. Staatsregierung lehnte das ab und verweigert die Akteneinsicht in die Gründe der Ablehnung (6). Mehr als 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben besseren Informationszugang (Informationsfreiheitsgesetz) als Bayern.

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nun ein anerkanntes Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle A, C, D, E] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle F] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle B], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen [Quelle G] und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.

Das Ergebnis der Verpflichtungsklage Az. M 17 K 12.3408 beim VG München über Akteneinsicht dokumentiert, dass Bayerische Richter Schulungen in Menschenrechten nötig haben, wie der Menschenrechtskommissar das vorschlägt.

Im Urteil vom 13.6.2013 wird Akteneinsicht abgelehnt, u. a. weil BVerwG 1 C 52.75 vom 6.09.1980 feststelle, dass die Rechtsprechung des EGMR der Jahre 2006 bis 2013 nur allgemein zugängliche Quellen umfasse (7).

Alle mit Mollath befassten Richter - auch jetzt bei der Verzögerung der Wiederaufnahme - sind durch Anstellung, Beförderung und der Dienstaufsicht dem CSU-Justizministeriums unterworfen und stellen sich über das Gesetz.

In den USA hat die Hypo-Vereinsbank für Steuerhinterziehung Strafe bezahlt in Deutschland wurde Anmelder durch CSU Justiz weg gesperrt. Der Untersuchungsausschuss des Landtages dokumentiert, dass die CSU auch heute noch verteidigt, dass die Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft damals untätig blieben.

Dafür ist die CSU verantwortlich und ist deshalb abzuwählen. Der Wähler ist nämlich der Souverän der Demokratie.


Anlagen:
  1. 02.03.2013: Brief an Ministerpräsident Seehofer: Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen. http://wkeim.bplaced.net/files/1303stre-ba.htm
  2. 14.03.2013: Antwort der Bayerischen Staatskanzlei: http://wkeim.bplaced.net/files/130314ba.pdf
  3. 12.03.2013: Antwort der Bayerischen Justizministerin: http://wkeim.bplaced.net/files/130605bajm.pdf
  4. 25.10.2007: Petition: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/petition_ba-m.htm
  5. Heribert Prantl (6. April 2006): Entfesselung der dritten Gewalt: https://www.gewaltenteilung.de/788/
  6. Akteneinsicht in die Gründe für die Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/durchsetzung_informationszugang.html#klage
  7. 06.07.2013: Urteilskritik Az. M 17 K 12.3408 mit einigen Fehlern und Irrtümern im Urteilhttp://wkeim.bplaced.net/files/vgm-130706.html
Quellen:
  1. Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
  2. Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
  3. Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  4. "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm, http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1
  5. Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
  6. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
  7. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577 ("International documents (...) state that access to information is a fundamental human right and an essential condition for all democratic     societies.")
     

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