Walter Keim                                                     E-mail: walter.keim@gmail.com

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N-7020 Trondheim, den 30.9.99

 

 

An das

Sozialgericht 8. Kammer

Senefelderstr.48

D-70176 Stuttgart

 

 

Rechtssache (…) gegen AOK

Ihr Z.: S 8 P 2176/99

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Bezug auf mein Schreiben vom 29.9.99, bestätige ich dass der Rechtsstreit erledigt ist. Um eine Petition nicht zu schwächen möchte ich präzisieren, dass das Anerkenntnis sich auf die zugestandenen Leistungen der AOK bezieht. Mit der Argumentation der AOK bin ich dagegen nicht einverstanden:

 

1.Am 22.6.99 und am 11.4.98 wurde Akteneinsicht nicht gewährt.

2.Am 11.4.99 und 13.12.97 wurden Rechtsbelehrungen verweigert.

3.Dieses Mängel und weiteres Verbesserungspotential wird von der AOK nicht wahrgenommen (siehe Aktenvermerk vom 14.6.99).

4.Obwohl der Klagevorgang vom 27.8.97 bis zum 31.5.99 verschleppt wurde (wovon ich für 15.3.98 bis 14.6.98 die Verantwortung übernahm), wird 14.6.99 "ein nicht unwesentlicher" Beitrag dem Kläger zugeschoben. 

 

Die Bewertung vom 2.4.2000 der unzureichenden Maßnahmen vom 14.6.99 aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.4.99 (siehe Aktenvermerk 14.6.99) kann geradezu ein Schulbeispiel sein, warum Akteneinsicht notwendig ist. Allerdings ist es mit der mir zur Verfügung stehenden juristischen Expertise nicht möglich herauszufinden, ob die AOK oder der Gesetzgeber hierfür und die daraus resultierenden Folgen die Verantwortung trägt. Möglicherweise hätte eine vergebliche Weiterführung dieses Prozesses gesetzgeberischen Handlungsbedarf unterstreichen können. Doch sehe ich davon ab.

 

In der Petition vom 30.9.99 beabsichtige ich den Gesetzgeber aufzufordern entweder die AOK zu rügen oder aber sich das norwegische Verwaltungsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html und Öffentlichkeitsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19700619-069.html ) übersetzen zu lassen und in Ausübung des Verfassungsauftrages der Neuordnung des Lebens nach demokratischen Regeln dazu beizutragen, dass Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und Recht auf Antworten den Bürgern zugestanden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Walter Keim

Anlage: Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.4.99