Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, Trondheim, den 8.7.99


Sozialgericht 8. Kammer
Senefelder Str. 48
D-70176 Stuttgart

Betreff: Aktenzeichen S 8 P 2176/99
in der Rechtssache xxx gegen AOK

wird zum Schreiben der AOK vom 31.5.99 folgende Stellungnahme abgegeben:

die AOK hat am 31.5.99 rückwirkend zum 1.1.98 Pflegestufe II anerkannt. In der Klage vom 11.4.99 wurde Pflegestufe II vom "Beschlusszeitpunkt" beantragt. Aus dieser Differenz folgt folgender Antrag:

1. Verzinsung der Nachzahlung durch die AOK nach § 44 SGB I (wurde von AOK vergessen).
2. Auszahlung von DM 1000.- (Tausend) an uns für 10 Monate 14.6.98 bis 1.6.99 für unsere Nachzahlung ans Altenheim.
3. Auszahlung von DM 3000.- (drei Tausend) für 10 Monate individuelle Betreuung als Versuch der Kompensation für fehlende Höherstufung der Pflegeleistung durch mangelnde Bearbeitung der Klage.
Aus der Klage vom 11.4.99 ist folgender Antrag von der AOK unbeantwortet:
4. DM 40.- (vierzig) für 5 Einschreibebriefe, da keine Antworten kamen und um eine Bearbeitung zu erreichen.

Die Pflegeversicherung hat nach §1 (4) SGB XI die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Da die Verschleppung des Antrags vom 27.8.97 bis 31.5.99 die gesetzliche Aufgabe verletzt hat, werden die Anträge 1. bis 4. gestellt. Für eine detaillierte Argumentation wird auf die Beilage vom 19.6.99 verwiesen, die leider am 20.6.99 im AOK Widerspruchsausschuss (möglicherweise nicht behandelt, auf jeden Fall aber) als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Ich hoffe, dass die AOK diese Forderungen anerkennt, um eine Verhandlung überflüssig zu machen.

Da ich in Norwegen wohne, gebe ich mein Einverständnis, dass ohne mündliche Verhandlung ein Urteil ergeht und bitte auch um das Einverständnis des Beklagten. Das setzt natürlich voraus, dass ich Akteneinsicht in alle weiteren nachgereichten Schriftstücke der AOK durch Zusendung erhalte, die ich natürlich mit DM 1.- (eine) pro Seite bezahle.


Walter Keim

Kopie: Petitionsausschuss Baden-Württemberg
Anlagen: Schreiben vom 19.6.99 und 24.6.99

30.9.99: Zurücknahme der Klage.

Der Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg 5.10.2000 in pdf Format.

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