Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

English in English on same subject http://wkeim.bplaced.net/files/foi-osce.htm

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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 17.11.2012

Bundesrechnungshof (BRH)
Adenauerallee 81
D-53113 Bonn

Az. Pr/Presse-05 20 35 02 - 10/10

Kopie: Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Betreff: Akteneinsicht in den Brief von BRH-Vizepräsident Norbert Hauser vom 8. November 2010 an den Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestages gemäß BVerwG 7 C 1.12


Sehr geehrter Herr Naumann,

Am 15.11.1012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 C 1.12, dass der Bundesrechnungshof über Prüfungsergebnisse Auskunft geben muss, da der Bundesrechnungshof öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben im Sinne des IFG wahrnimmt und damit zu den informationspflichtigen Bundesbehörden zählt.

Ich beziehe mich auf die Ablehnung des Informationszugangs vom 24.1.2011 Aktenzeichen Pr/Presse-05 20 35 02 - 10/10 (Anlage 1). Darin führten Sie aus:

"3. Aus den vorgenannten Gründen hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Bundesrechnungshof bei seiner Prüf- und Beratungstätigkeit weder eine Behörde ist noch öffentlich rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Er ist daher nicht nach § 1 Abs. 1 IFG verpflichtet, Zugang zu den Akten seiner Prüfungsverfahren zu gewähren, VG Köln, Urteil vom 30.9.2010, 13 K 717/09."

Das Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 26.10.2011, Aktenzeichen: 8 A 2593/10 stellte im Berufungsverfahren fest, dass das Gesetz für Informationsfreiheit auch für den Bundesrechnungshof gilt (Anlage 2):

I. Der Bundesrechnungshof ist eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Diese Norm erfasst alle Stellen des Bundes, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (1). Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes sind lediglich Tätigkeiten der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, nicht aber auch "sonstige unabhängige Tätigkeiten" (2). Der Bundesrechnungshof nimmt öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr (3). 

Es besteht daher im Ergebnis gerade kein Zusammenhang in dem Sinne, dass durch Öffentlichkeit und Transparenz die Unabhängigkeit einer Institution gefährdet würde; umgekehrt kann durch Herstellung von Öffentlichkeit sogar unzulässigen Einflussnahmen entgegengewirkt werden.

Am 29.12.2011 lehnt der BRH Akteneinsicht ab mit dem Hinweis, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.10.2011, AZ 8 A 2593/10 nicht rechtskräftig ist.

Aber am 15.11.1012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ( BVerwG 7 C 1.12), dass der Bundesrechnungshof über Prüfungsergebnisse Auskunft geben muss.

Damit wurde das Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 26.10.2011, Aktenzeichen: 8 A 2593/10 bestätigt.

Aufgrund der veränderten Rechtsprechung beantrage ich erneut elektronische Akteneinsicht in den Brief von BRH-Vizepräsident Norbert Hauser an den Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestages vom 8. November 2010. Um Kostenfreiheit zu erlangen (einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des Gebührenverzeichnisses) bevorzuge ich elektronische Zustellung.

Im Antrag 23.12.2010 wurde dokumentiert, dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung international ein Menschenrecht ist z. B. gemäß Zivilpakt und EKMR (Anlage 6), das als Voraussetzung der Demokratie angesehen wird.

Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Informationszugang ein Menschenrecht ist:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert."

Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) bestätigt (Anlage 5):

18.    Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body, regardless of the form in which the information is stored, its source and the date of production. 

Mehr als 115 Staaten (Anlage 4: https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. Damit ist dieses Menschenrecht eine allgemeine Regel des Völkerrechts (Art. 25 GG).

Das Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland auf Platz 85, das heißt ganz am Schluss (Anlage 3: Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/ ), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRICS-Staaten. Nur Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d. h. ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben besseren allgemeine Informationszugangsgesetze als deutsche Bürger.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bescheidenen Möglichkeiten des IFG auszuschöpfen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich nach Klarstellung dieses Sachverhalts deshalb Menschenrechtsverletzungen der Einsichtsverweigerungen nicht als Kavaliersdelikt ansehen kann.

Natürlich schätze ich es, dass der BRH bei Stuttgart 21 versucht, Parlamentarier und Regierung eine zuverlässige Beschlussgrundlage zu liefern. Allerdings ist schon die Erfolglosigkeit bedenklich. Ist es nicht zynisch, dass die Bundesregierung versucht, Rechnungshofberichte für Ihre Politik in Anspruch zu nehmen? Versucht nicht BRH-Vizepräsident Norbert Hauser das im Brief vom 8. November 2010 richtigzustellen? Außerdem  ist es bedenklich, dass dem Bundesrechnungshof das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" vorenthalten wurde.

Dies ist ein gutes Beispiel warum das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht Öffentlichkeit als förderlich ansah: Der Souverän der Demokratie, der Wähler hat ein Recht darauf das zu erfahren.

Ich hoffe der Bundesrechnungshof wendet sich von der Verteidigung des Amtsgeheimnisses aus vordemokratischen Zeiten ab, um sich "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" (Artikel 1 (2) GG) zuzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen  

Walter Keim


Kopie: Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21

Anlagen:

  1.  24.1.2011 Aktenzeichen Pr/Presse-05 20 35 02 - 10/10: http://wkeim.bplaced.net/files/110124brh.pdf
  2. 26.10.2011, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil Aktenzeichen:8 A 2593/10:  http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2011/8_A_2593_10urteil20111026.html
  3. 90 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Menschen haben weltweit haben bessere Informationsfreiheitsgesetze als Deutschland: http://www.rti-rating.org/country-data/
  4. In ca. 130 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gesetzlich oder in der Verfassung verankert: http://www.right2info.org/laws
  5. General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
  6. Gerichtsurteile Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich Informationsfreiheit Artikel 10 EMRK: http://right2info.org/cases#section-2
  7. 29.12.2011: Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.10.2011, AZ 8 A 2593/10 nicht rechtskräftig:  http://wkeim.bplaced.net/files/101229brh.pdf
  8. 15.11.1012: BVerwG 7 C 1.12 Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben

 

Antworten:


Im Internet publiziert:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. 07.11.2010: Stuttgarter Nachrichten: Die Grünen kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
  3. 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
  4. 10.11.2010: Verkehrsausschuss des Bundestages: MdB Hofreiter: Kein Abgeordneter hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen können: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Verkehrsausschuss/Sitzung_10.11.2010
  5. 11.11.2010: Mit der kleinen Anfrage Bundestag Drucksache 17/3766 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Bundesregierung – angesichts der klaren verfassungsrechtlichen Ausgangslage – das Informationsverlangen nunmehr unter Aufgabe ihrer bisherigen Haltung befriedigt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/037/1703766.pdf
  6. 18.11.2010: Grüne: Bahn hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück: http://www.ad-hoc-news.de/gruene-bahn-haelt-unterlagen-zu-stuttgart-21-zurueck--/de/News/21733816
  7. 20.10.2010: Stuttgarter Nachrichten: Geißler: "Damit das klar ist, hier wird geredet, nicht in Frankfurt! Sie müssen Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer."
  8. 21.11.2010: Akteneinsicht beim Eisenbahn-Bundesamt: http://wkeim.bplaced.net/files/101121eba.html
  9. 21.11.2010: Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei erbost Geißler: http://www.fr-online.de/politik/geheimniskraemerei-erbost-geissler/-/1472596/4853648/-/index.html
  10. 30.11.2010: Schlichtung Stuttgart 21 mit Wortprotokollen und Videos: 7. Schlichtung: Die Grünen bereiten eine Verfassungsklage vor um Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten.  http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Schlichtung
  11. Petitionen zur Förderung der Informationsfreiheit 2001-2009: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
  12. 11.10.2010: Der Spiegel: Stuttgart 21: Ende der Mogelei. Von Politikern unzureichend oder falsch informiert:  http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722375,00.html
  13. 30.10.2008: "Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass beide Vorhaben sowohl Stuttgart 21 als auch die Neubaustrecke Wendlingen Ulm, aufgrund der überwiegenden Finanzierung durch den Bund tatsächlich als dessen Projekte einzustufen sind": http://stuttgart-21-kartell.org/wp-content/uploads/2010/06/brh-bericht_zu_s21-081030.pdf
  14. 15.12.2010: EBA übermittelt Schreiben vom 7.9.2010 mit Baustopp. Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm" liegt nicht vor. http://wkeim.bplaced.net/files/100907eba.pdf
  15. 30.11.2010: ZDF: «Wir glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für Großprojekte nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen deutlich mehr Transparenz»: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,8157937,00.html


Anlage A: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685). Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities. English
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information English
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,11.4. 2006 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA (dec.): Application no. 11721/04. ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 10.6.2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik (dec.), Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  
Parlamentarische Versammlung, 3 Oktober 2008 Opinion No. 270 (2008)1 Draft Council of Europe convention on access to official documents  
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2008 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary (dec.), ECHR Application no. 37374/05: (admissible 2008) English
Ministerkomitee Europarat, 27.11.08 Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008) English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1 English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 26.5. 2009 Kenedi ./. Hungary Beschwerde Nr: 31475/05 vom 26.5.2009 English

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht English
General Comment No.
34 on Article 19 of the ICCPR, 2010
Human Rights Committee - General Comment No. 34: "18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body...": http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm   

 

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa