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Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 11.8.2007


Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin

Kopie: Menschenrechtskommissar des Europarates, EU Petitionsausschuss, EU Kommission, Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Herrn Holger Rupprecht, Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)

 

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich

Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,

ich beziehe mich auf Ihren Brief an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT vom 15.2.07 (Anlage A). In letzter Zeit sind von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten sowie Abgeordneten des Europaparlaments einige brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an Sie herangetragen worden. Zur Unterstützung bei der Lösung internationaler Kindschaftskonflikte wurde in Jahr 2000 beim Bundesministerium der Justiz der Arbeitsstab Kind (AS Kind) geschaffen. Sie empfehlen den Einsatz vom Mediatoren.

Dieser Vorschlag greift zu kurz. Menschenrechtsverletzungen der deutschen Justiz sind Bürgern aus anderen Ländern insbesondere dem europäischen "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) nicht vermittelbar. m 18. November 2003 (Anlage G) und 21. November 2006 (Anlage H) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates Hammarberg hat Deutschland besucht und am 11.7.07 seinen Bericht publiziert (Anlage B). Dabei empfiehlt er u. a.:

Nach Durchführung dieser Maßnahmen werden die Entscheidungen der deutschen Justiz vermittelbar werden und die Sachbearbeitung der Jugendämter einer menschenrechtlichen Kontrolle zuführen.

Ein Beispiel provozierender, arroganter Ignoranz gegenüber Menschenrechten ist MEP Wieland, der Parteifreund von Ministerpräsident Öttinger des Nachfolgers des "furchtbaren Juristen" Filbinger, den er in seiner "Trauerrede" verteitigte.

Viele Petitionsverfahren sind beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gegen deutsche Jugendämter anhängig insbesondere in der Sitzung vom 7. Juni 2007 (Anlage 1). Dabei wird MEP Wieland so zitiert:

"Der deutsche Abgeordnete (Rainer Wieland) regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen." (Anlage 2). "Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da." (Anlage 3)

Dass Deutsche Gerichte und Behörden angeblich nicht verpflichtet sind Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen verstößt gegen Artikel 46 der EMRK:

"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück (Anlage 11). Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des Jugendamts unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen das Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür keinen Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der Kinder, das als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird?

Dabei sind die zahlreichen Verurteilungen bezüglich Artikel 8 EGMR (Familienleben) nur die Spitze des Eisberges. Auch bei den Menschenrechten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und faires Verfahren liegen zahlreiche Verurteilungen vor. Der erste Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurücktreten musste, weil er auch Menschenrechtsverletzungen in Deutschland untersuchen wollte. Deshalb habe ich das selber untersucht. Eine Petition mit den Gefundenen Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) wurde vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages unterschlagen und ca. 20 deutsche staatliche Stellen haben nie geantwortet, als ich das übersandte.  Deshalb habe ich das auf meiner Internetseite veröffentlicht (Anlage 3).

Auch zahlreiche Petition in Baden-Württemberg und anderen Petitionen haben keine Abhilfe geschaffen. Deshalb bin ich ausgewandert und habe in Protest meine Adresse in Haselbach-Alfdorf in Baden-Württemberg aufgegeben.

Warum verletzt die deutsche Exekutive und die deutsche Justiz in der Praxis Menschenrechte so oft?

Menschenrechte und Demokratie sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION gesichert

(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam

Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen. Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:

Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.

"....In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein «(Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage C).  Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat....." (Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28])

Ein Preußischer Justizminister hat im achtzehnten Jahrhundert gesagt: Solange Richter von mir eingestellt und befördert werden, können sie ruhig unabhängig sein. Die Ministerien übten auch die Disziplinargewalt aus. So ist das im Prinzip auch heute noch. Auch das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es in 8 von 16 Bundesländern. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz  (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu. Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6 EKMR an.

Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz.

Das erleben viele, die sich gegen die deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der Ihnen nicht unbekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas. In Familiensachen kommt es sogar vor oft vor, dass die Behörden versuchen Kritiker durch Entmündigung mundtot zu machen. Dabei werden nicht nur Beschlagnahme von Material (z. B. PC) sondern auch Entmündigung angedroht (Anlage 12).

Zwar wurde also auf dem Papier demokratische Prinzipien eingeführt (z. B. Art. 97 GG: Richter unabhängig und dem Gesetz unterworfen) in der Praxis funktioniert das wie im Obrigkeitsstaat des achtzehnten Jahrhunderts. Auch beim generellen Amtsgeheimnis ist Deutschland der einzige Staat in Europa der diese Tradition fortführt. Es kommt also nicht auf die Theorie (lesen des GG) sondern auf die Praxis an, wenn man die Reaktionen von Europäern beurteilen will.

Von der Öffentlichkeit vollkommen ignoriert haben sich auch in Deutschland Justizkritiker geäußert, die Deutschland an die zivilisierte Welt heranführen wollen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln“ Zitat von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe in einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325. Man ist der Justiz ausgeliefert (Münchener Abendzeitung 2.4.02, Seite 9). "Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999). Der berühmte Staranwalt und Justizkritiker Rolf Bossi fasste  seine Erfahrungen im Buch "Halbgötter in Schwarz:. Deutschlands Justiz am Pranger." zusammen. Das Amtsgericht Augsburg hat gegen ihn einen Strafbefehl über 12 000 Euro wegen übler Nachrede erlassen (Aktenzeichen: 3CS201J S119478/05).

Was dies im Petitionsverfahren angesprochenen Zeit der nationalsozialistischen Diktatur anbelangt, habe ich folgen Vorschläge in einer Petition gemacht:

  1. Verabschiedung eines Patienten- und Mandantenschutzgesetzes, da die heutigen gesetzlichen Regelungen unzugänglich und unzulänglich sind.
  2. Abschaffung der Ärztekammern (13.12.35, RGBl. I S. 1433), Anwaltskammern (RAO 13.12.35, RGBl I, 1470) und kassenärztlichen Vereinigungen (Verordnung vom 8. August 1933, RGBl. I S. 567)), als Körperschaften des öffentlichen Rechts, da es keinen vernünftigen Grund gibt, den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen.
  3. Aufhebung des Rechtsberatungsgesetzes von 13.12.1935 (RGBl. I 1478) um diese Bevormundung des Verbrauchers zu beenden und zur Freiheit auf diesem Gebiet zurückzufinden, die im europäischen Raum der Freiheit selbstverständlich ist..
  4. Die Einrichtung einer Forschungsinstitution für Medizin und Justizschäden, da insoweit eine bundesweite Dokumentation fehlt.
  5. Sicherung des Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung Baden-Württembergs und des Grundgesetzes, wie es schon seit 1992 in der Verfassung Brandenburgs (und ca. 70 anderen Staaten in der Welt) verwirklicht ist.

Der Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg Gernod Blessing hatte eine Beschwerde 2 Jahre liegen lassen und Akteneinsicht verweigert. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde war erfolglos. Deshalb wurde gegen diese "Körperschaft öffentlichen Unrechts" geklagt. In Sant'Anna di Stazzema fand 19944 eines der brutalsten Massaker des 2. Weltkrieges in Westeuropa statt. Oberstaatsanwalt Gernot Blessing in Stuttgart hat die Anklage und einer von Angehörigen beantragten Eröffnung des Verfahrens von in Italien 10 Mal lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern in Sant'Anna di Stazzema dadurch verhindert, dass er die Ermittlungen verschleppt und den Angehörigen Akteneinsicht verweigerte.

Es ist mir unverständlich, warum dieser Zukunftsgerichtete Vorschlag, der Deutschland dem "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280) geöffnet hätte, abgelehnt wurde, um an überkommenen Privilegien festzuhalten.

Es ist mir unverständlich, dass MEP Wiland diese Verletzungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte verteidigt, obwohl Deutschland sich vertraglich verpflichtet hat sie einzuhalten. Es ist ein Hohn den Opfern gegenüber davon zu reden "dass Deutschland glänzend da steht". Deshalb ist es notwedig, dass Deutschland sich hier vom Saulus zum Paulus wandelt, damit Deutschland zum geachteten Mitglied der EU und Europa werden kann. Damit wären die Menschenrechtsverletzungen beseitigt, die der Grund mehr für derartige Petitionen sind.

Der Präsident des Europäischer Menschenrechtshofes har Deutschland 2006 ermahnt sich an Urteile des EGMR zu halten. Auch der Ministerrat des Europarates hat mit der "Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe" gefordert, die Rechtsprechung des EGMR bei Gerichten und Verwaltungen bekannter gemacht wird und mehr beachtet wird, um den EGMR zu entlasten: Der Europarat schlägt in der Empfehlung Rec(2004)5 über die "Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der EKMR den Mitgliedstaaten" vor, unter Berücksichtigung der im Anhang aufgeführten Beispiele einer guten Praxis: "II. dafür Sorge zu tragen, dass solche Mechanismen bestehen, um bei Bedarf die Vereinbarkeit der geltenden Gesetze und der Verwaltungspraktiken, wie sie insbesondere in Verordnungen, Erlassen und Rundschreiben zum Ausdruck kommen, zu überprüfen."

Nachdem der Bericht des Menschenrechtskommissar des Europarates über seinen Besuch in Deutschland im Oktober 2006 am 11.7.07 veröffentlicht wurde, werde ich dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages Vorschläge unterbreiten Menschenrechte in Deutschland zu stärken und die Justiz durch Realisierung der Gewaltentrennung (Unabhängigkeit von Exekutive) und Bindung an das Gesetz gerechter machen (Anlage 10: http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm).

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm  


Anlagen:

  1. Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Sitzung vom 7. Juni 2007: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/peti/peti_20070607_1500.htm  
  2.  Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie Kindern, Eltern und Großeltern: http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
  3.  EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt: http://www.openpr.de/news/140173.html
  4. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren:  http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  5.  Petition to German parliament on violations of human rights: http://wkeim.bplaced.net/petition_me-en.htm
  6. Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
  7. Menschenrechtsverletzungen in Deutschland http://beschwerdezentrum.org/_kommentar/Briody/ (Beleidigung siehe zweiter Teil)
  8. Die Beleidigungsgesetze in Deutschland Peter Briody, institut voigt: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf und
  9. Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit):  http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  10. Petition Menschenrechte als verbindliches Grundrecht im Grundgesetzes verankern und Judikative unabhängig machen: http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
  11. Die Webseite der Familie Haase: Wie die Jugendämter Münster und Steinfurt eine Familie zerstören: http://www.kinderklau.net/medien.html und http://www.jugendamt-wesel.com/CEED_ge.htm
  12. Eskalationsdynamik in der Systemkritik-Auseinandersetzung während des Forschungsverlaufes "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg Verteidigung des Systems durch Systemakteure: http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/wilhelmshaven_oldenburg/wilhelmshaven_oldenburg.html

Ergebnis:

 

Anlagen im Internet publiziert:

  1. Brief des BMJ vom 15.2.07 an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT: http://www.jugendamt-wesel.com/PETITION/Zypries_kommentierter_Brief_mit_Ori_DE.pdf
  2. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
  3. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
  4. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
  5. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 fordert Gewaltenteilung: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
  6. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  7. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  8. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm

 

 

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