Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison

English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 07.02.2007


An das      
Deutsches Institut für Menschenrechte                     
Zimmerstr. 26/27                                
D-10969 Berlin                                   
Petitionsausschuss
Bundestag
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin


Betreff: Mitarbeit beim Fragebogen über europäische Menschenrechtsinstitutionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Webseite des Menschenrechtskommissars des Europarats (Anhang G). Dort ist von einem Seminar in Berlin am 10.und 11. Januar 2007 die Rede in dem ein Fragebogen des Internationalen Ombudsmann Instituts zusammengestellt wurde (Compilation of replies to a questionnaire of the International Ombudsman Institute - European region, CommDH(2007)1 / 10 January 2007). Im Internett ist eine Beschreibung des Projektes und eine Teilnehmerliste veröffentlicht (Anhang F).

Darin haben ca. 35 Staaten in Europa Fragen nach Menschenrechten und nationalen Menschenrechtsinstitutionen beantwortet (Zusammenfassung der Antworten). Deutschland vermisse ich bisher und möchte deshalb das Deutsche Institut für Menschenrechte und den Petitionsausschuss auffordern, den Fragebogen zu beantworten. Ich habe schon mal die ersten beiden Fragen beantwortet.

Der Petitionsausschuss bietet Bürgern die Möglichkeit individuell Missstände, darunter Menschenrechtsverletzungen zu behandeln. In internationalen Übersichten (z. B. Internationales  Ombudsman Institute, Menschenrechtskommissars des Europarates) wird der Petitionsausschuss als Ombudsmann geführt. Die Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte erfolgte auf der Basis des von allen Fraktionen getragenen Bundestags-Beschlusses vom 7. Dezember 2000 (BT-Drucksache 14/4801). Das Deutsche Institut für Menschenrechte kann Einzelfälle nicht aufgreifen, berät aber u.a. Behörden und Parlamente in Menschenrechtsfragen und kann dadurch viele der aufgeworfenen Fragen beantworten.

Auf die ersten 2 Fragen möchte ich folgende Antwort vorschlagen (Anhang E):


1. Is the European convention of protection of human rights and fundamental freedoms introduced into your national law system with the same legal effects as a national law?

Answer:
 

In the German legal system, the European Convention on Human Rights has the status of a federal statute. The Constitutional Court decided:

Order of the Second Senate of 14 October 2004 – 2 BvR 1481/04 –

HEADNOTES:

  1. The principle that the judge is bound by statute and law (Article 20.3 of the Basic Law (Grundgesetz – GG)) includes taking into account the guarantees of the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and the decisions of the European Court of Human Rights (ECHR) as part of a methodologically justifiable interpretation of the law. Both a failure to consider a decision of the ECHR and the “enforcement” of such a decision in a schematic way, in violation of prior-ranking law, may violate fundamental rights in conjunction with the principle of the rule of law.  
  2. In taking into account decisions of the ECHR, the state bodies must include the effects on the national legal system in their application of the law. This applies in particular when the relevant national law is a balanced partial system of domestic law that is intended to achieve an equilibrium between differing fundamental rights.

2. Is your Office entrusted to supervise the correct application by the authorities in your country and to react on allegations of infringements or abuse of the rules and principles of human rights and fundamental freedoms set out in the European Convention?

Antwort aus dem FAQ des Institutes für Menschenrechte:

Welche Einflussmöglichkeiten hat das Institut auf die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung?

Das Institut richtet sich mit dem Angebot der Politikberatung und Fachgesprächen sowie mit seinen Studien und Dokumentationen auch an Vertreter/innen der Bundesregierung. Es will dadurch mit zur Meinungsbildung in menschenrechtlich relevanten Themenfeldern innerhalb der Regierung beitragen und Prozesse zur Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in Deutschland voranbringen. Außerdem bietet das Institut ein Forum für den Austausch zwischen Vertreter/innen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte.

Befasst sich das Institut mit Einzelfällen?

Nein, gemäß seiner Satzung gehört es nicht zu den Aufgaben des Instituts, anwaltlich oder als Ombudsinstitution in einzelnen Fällen von Menschenrechtsverletzungen tätig zu werden. Konkrete Fälle von Menschenrechtsverletzungen, so beispielsweise fremdenfeindliche Straftaten in Deutschland, finden in ihrer Gesamtheit Berücksichtigung in den Studien des Instituts.

Von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Menschen, die sich an das Institut wenden, erteilt das Institut nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich am 25 – 26 November 2004 in Berlin im "3rd ROUND TABLE OF NATIONAL HUMAN RIGHTS INSTITUTIONS organized jointly by the German Institute for Human Rights and the Commissioner for Human Rights of the Council of Europe" in der "Final declaration, programme and list of participants" verpflichtet:

5. The NHRIs agreed to inform the Council of Europe Commissioner for Human Rights of the human rights situation in their countries in order to help him prepare his country visits and reports, and to draw his attention to emergency situations as they arise.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde aufgrund der Resolution 48/134 der Generalvorsammlung der VN gegründet. Auch das Ministerkomitee des Europarats hat 1997 eine unabhängige nationale Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfohlen (Recommendation No. R (97) 14). In den Schlussbemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Deutschland. 31/08//2001 E/C. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen diese Aufgabe an. (Deutschland hat den am 30.6.06 fälligen Bericht noch nicht erstattet). Der erste Direktor Percy MacLean (nun wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) musste zurücktreten, da er auch (wie vom Europarat und den VN gewünscht) innenpolitische Themen aufgriff. Ein Kuratoriumsmitglied äußerte gegenüber der Presse, dass zu stark auf die Verwirklichung von Menschenrechten in Deutschland eingegangen wurde. Den Direktor deswegen zum Rücktritt zu zwingen war entgegen VN und Europaratsempfehlungen. MacLean schrieb folgenden Essay darüber: Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?.

Um meine kommunikative Kompetenz für Klagen bei den VN, Europarat, OSZE, Helsinki Komitee, Parlamentarische Versammlung des Europarates und der EU zu stärken, beantragte ich Einsicht in die Unterlagen der Kuratoriumssitzung, in der der Direktor zum Rücktritt gezwungen wurde. Dabei war die Sitzung des Kuratoriums vom 8.1.2003 zentral, in der dem Direktor das Vertrauen entzogen wurde. Allerdings habe ich nie eine Antwort bekommen.

Da das Deutsche Institut für Menschenrechte also vom eigenen Kuratorium gehindert wird Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zu thematisieren, habe ich eine Petition an den Deutschen Bundestag darüber geschrieben. Im Zuge des Verwaltungsgerichtsverfahrens Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04 habe ich mir im Deutschen Konsulat in Trondheim die Akten darüber angeschaut. Das zuständige Bundesministerium des Innern hat am 16.2.04 eine Stellungsnahme zur Petition abgelehnt, da es sich um einen Internetaufruf handle. Ich habe nämlich die Internetgemeinde aufgefordert mir Menschenrechtsverletzungen mitzuteilen. Der Bundestag hat daraufhin die Petition unterschlagen. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil diesen Unterschlag gutgeheißen. Dabei hat auch eine Rolle gespielt, dass das Bundesverfassungsgericht den Deutschen im Verfahren 1 BvR 1553/90 (Hollerlanderschließung) das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit genommen hat. Da eine Klage beim Oberverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht erfolglos blieb, wurde das im Verfahren Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gericht für Menschenrechte (Anlage 2) weiterverfolgt.

Da sowohl der Bundestag als auch die Deutsche Justiz sich nicht mit diesen Menschenrechtsverletzungen auseinandersetzten, habe ich das im Internett publiziert unter: "Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren" (Anlage 7). Das wurde meine meistgelesene Seite auf Deutsch. Allerdings hat keine der ca. 20 deutschen staatlichen Stellen, die das zugesandt bekamen jemals darauf geantwortet.

Weiter habe ich mich gefreut, dass der Bundestagspräsident am 22.12.04 http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf  meine Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung übersandt hat. Der Bundestag hat ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, obwohl die Bundesregierung dagegen war. Dadurch wurde der 7-jährige Aufstand der Amtsschimmel ("Die Zeit") niedergeschlagen. Allerdings enthält das Gesetz zu viele Ausnahmen. Im Bund hat Deutschland sich dadurch international vom letzten auf dem vorletzten Platz verbessert, was die Informationsfreiheit anbelangt. Deshalb habe ich in einer Petition an den Bundestag die Verankerung des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz vorgeschlagen. Das wurde mit der offensichtlich falschen Behauptung abgelehnt, dass das Fehlen niemand schadet. Der Berliner Jurist Michael Kloepfer fordert, ein Grundrecht auf Akteneinsicht in die Verfassung aufzunehmen. Dabei könnten die Bundesländer ohne IFG (ca. 60% der Bevölkerung) auf ein Gesetz verpflichtet werden.

Am 20.9.05 schrieb ich eine Petition an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) Informationsfreiheitsgesetze. Allerdings setzen 8 Bundesländer fort das Menschenrecht der Informationsfreiheit zu verletzen.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMKR, BGBl. 1952 Teil II S. 685) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten". Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland "Freedom of Information and Fair Trial" beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 versuche ich Deutschland auf den rechten Weg zu bringen (Anlage 2). Artikel 46 (1) der EKMR lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:  "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Staatliche Organe umfassen also sowohl Gerichte als auch die Exekutive (z. B. Bundespräsident) und Legislative (z. B. Bundestagspräsident).

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt.

In ca. 70 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 40 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt realisiert das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.

Im Verfahren Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04 hat weder das Verwaltungsgericht Berlin, noch das Oberwaltungsgericht noch das Verfassungsgericht (1 BvR 1981/05) die Gewähr dafür geboten, sich für das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung einzusetzen (Anlage 1). Deshalb wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. (Anlage 2: Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05)

Dies ist kein Einzelfall. Im Beschluss BVerwG 3 B 126.05 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2005, Az: 4 LB 30/04 "Weil der Verbraucherschutz kein Rechtsgut von Verfassungsrang ist, muss er grundsätzlich hinter von Art. 14 GG (Eigentumsrecht) geschützten Rechtspositionen zurücktreten und kann auch im vorliegenden Einzelfall die Belange der betroffenen Unternehmen nicht überwiegen." das heilst eine Verletzung des Menschenrechts auf  Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wurde betätigt (Anlage 3). Laut Artikel 1 (2) GG sind Menschenrechte die "unverletzliche und unveräußerliche (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft".

Bei der Verweigerung der Ausfertigung des Verbraucherinformationsgesetzes hat der Bundespräsident seine Kompetenzen überschritten (SZ, 11.12.06: "Veränderte Rolle: Der Bundespräsident als Verfassungsrichter") und dadurch den Verbrauchern das Menschenrecht auf Informationszugang genommen (Anlage C). Der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer hat Bundespräsident Horst Köhler vorgeworfen, die Verfassung zu verletzen (focus, 20.12.06). Der Spiegel (Heft 51/2006, S.29) spricht davon, dass es Gerüchte gibt, dass der Ökonom Köhler "den Expertisen eines ehrgeizigen, etwas größenwahnsinnigen Juristen zum Opfer gefallen" sei. Dabei habe ich selber am 21.11.06 (Anlage G) den Bundespräsidenten auf den Menschenrechtscharakter aufmerksam gemacht.

Der Bundestagspräsident hat das Gesetz über die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten suspendiert ohne dass eine vorläufige Verfügung des Verfassungsgerichtes vorlag. Dadurch bleibt der Souverän der Demokratie der Bürger weiter im dunkeln.

Ich wohne in Norwegen das den europäischen Raum der Freiheit mit Garantien für
Menschenrechte anerkennt und finde Deutschlands Ablehnung des Menschenrechts der
Informationsfreiheit, sowie die Gesetzgebung und Rechtspraxis gegen „Beleidigung“ mehr
als befremdend. Ich teile diese Meinung mit der Organisation für Sicherheit und
Kooperation in Europa, die mehrfach diejenigen Länder, die solche Gesetzgebung
hegen, ermahnt hat, diese schnellstmöglich Abzuschaffen.
Während Deutschland laut Kriminalstatistik ungefähr 200.000 Fälle von
„Beleidigungsdelikten“ mit einer Verurteilungsrate von 60-70% pro Jahr bearbeitet,
hat Frankreich weniger als 200, Großbritannien 0 und die Republik Irland 0. Die
letzten drei Länder haben Maßnahmen ergriffen, solche Gesetzgebung
abzuschaffen. Großbritannien hat als Rest die „Criminal Libel“-Gesetz ( „Libel“ ist die
geschriebene Form der üblen Nachrede) vom Jahr 1888, was in den letzten Jahren
nie benutzt wurde. Damit können Justizkritiker geknebelt werden. Der berühmte
Staranwalt und Justizkritiker Rolf Bossi fasste  seine Erfahrungen im Buch
"Halbgötter in Schwarz:. Deutschlands Justiz am Pranger." zusammen.
Das Amtsgericht Augsburg hat gegen ihn einen Strafbefehl über 12 000 Euro wegen übler
Nachrede erlassen (Aktenzeichen: 3CS201J S119478/05). Dem jusitizkritischen Anwalt
Claus Plantiko droht sogar der Entzug der Rechtsanwaltslizens. Das versuche ich durch
Nebeninternventionen BGH AnwZ ( b ) 53/03 und AnwZ(B) 102/05 zu verhindern.

Im internationalen Vergleich ist die deutsche Justiz nicht nur teuer sondern auch schlecht: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln“ Zitat von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe in einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325. "Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! [...] Von einer Übertreibung kann jedoch keine Rede sein. [...] In den vier anderen Gerichtsbarkeiten verhält es sich nicht besser, teilweise eher noch schlimmer." (Dr. Egon Schneider, S.4, ZAP-Report: Justizspiegel, 1999). Man ist der Justiz ausgeliefert (Münchener Abendzeitung 2.4.02, Seite 9). "Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999). "Für Fehlurteile haftete daher wegen des Richterprivilegs letztlich niemand, der Richter nicht persönlich und der Staat überhaupt nicht." (Anlage J: 26.09.2006: Humanistische Uninion Hamburg: Der Niedergang des Rechtsstaates von Dr. Egon Schneider.) 

Ich finde es eine Heuchelei, dass Deutschland die Türkei wegen solcher
Gesetzgebung (Art 301) kritisiert, wenn man selber solche Paragraphen hat. Falls
dies mit ein Grund ist, den türkischen Eintritt in die EU zu verweigern, dann ist es
Zeit, mindestens Sanktionen gegen Deutschland in Erwägung zu ziehen.
Solche Gesetzgebung zu haben, ist nicht illegal ( sofern wir nicht von §188 StGB
reden ).

Bisher kommen Menschenrechte in Deutschland vor allem in Sonntagsreden (z. B. Merkel zur EU Präsidentschaft), in der Außenpolitik, bei Seminaren und akademischen Publikationen vor. Eine Überprüfung staatlichen Handelns im Innland unter dem Gesichtspunkt, ob Menschenrechtsverletzungen vorkommen findet nicht statt. Es scheint als ob staatliches Handeln in Deutschland a priori als menschenrechtskonform angesehen wird.

Die EKMR wird zumeist total ignoriert. Dabei ist der Ausgangspunkt, dass die EKMR den Rang eines Gesetzes hat. Der Grund warum Behörden und Gerichte sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verweigern sich mit dem EKMR in der Fassung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu beachten (z. B. BVerfG 2 BvR 1481/04) wird verschwiegen. Diese Schweigen kann folgende Gründe haben:

  1. Es wird irrtümlich entgegen BVerfG 2 BvR 1481/04 angenommen nur Deutschland nicht die eigene Behörde sei gebunden
  2. Es wird entgegen BVerfG 2 BvR 1481/04 übersehen, dass nur ein Grundrecht die EKMR beiseite setzen kann
  3. Es wird irrtümlich  entgegen BVerfG 2 BvR 1481/04 angenommen nur Einzelurteile würden gelten, die Rechtsprechung des EGMR sei unerheblich

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber am 8.12.06 im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nach der neuesten Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht.

Der Menschenrechtskommissar (Human Rights Commissioner) des Europarats hat 2006 Deutschland besucht und ich sehe seinem Bericht entgegen (Anlage B).

Die Durchsetzung von Menschenrechten in Deutschland ist eine Herausforderung:

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Human Right Commissioner of the CoE, Fundamental Rights Agency, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Valentin AICHELE, Legal adviser, German Institute for Human Rights, Mr. Wolfgang FINGER, Ministerial Counsellor, Head of Secretariat, Petitions Committee of the German Parliament, Mrs. Cornelia BIETHAHN, Member of the Secretariat, Petitions Committee of the German Parliament, International Ombudsman Institute, Rudolf Bindig (Deutsches Instituts für Menschenrechte)

Anlagen:

  1. Kosten Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: http://wkeim.bplaced.net/files/vg-051112.htm
  2. Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  3. 18.04.2006: Bietet das Bundesverwaltungsgericht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 B 126.05: http://wkeim.bplaced.net/files/060418bverwg.htm  
  4. Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif
  5. 25.12.2003: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats, Einsicht in Kuratoriumssitzungsunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/031225im.htm
  6. 21.12.2003: Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
  7. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  8. Bundesministerium des Innern, Stellungsnahme vom 16.2.04: http://wkeim.bplaced.net/files/vg-040216.pdf


 

Anlagen im Internet publiziert:

  1. 18.12.2003: Nebeninternvention BGH AnwZ ( b ) 53/03 RAK Köln ./. RA Plantiko: http://wkeim.bplaced.net/files/031218anw.htm
  2. What will the Human Right Commissioner of the CoE write about Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
  3. 02.01.2007: Akteneinsicht: Bietet der Bundespräsident die Gewähr sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? Warum wurde Verbraucherinformationsgesetz gekippt und damit den Bürgern das Menschenrecht auf Informationszugang verwehrt? http://wkeim.bplaced.net/files/070102bp.htm
  4. 17.01.2007: Leserbrief: Respektierung von Bürger- und Menschenrechten: http://wkeim.bplaced.net/files/070117wz.htm
  5. 2 Antworten auf Fragebogen des Internationalen Ombudsman Instituts: http://wkeim.bplaced.net/files/CommDH(2007)1B.html (My answers on first to questions for Germany Jan. 2007)
  6. Compilation of replies to a questionnaire of the International Ombudsman Institute - European region: http://www.ioi-europe.org/news/meeting-berlin.htm
  7. The Commissioner - CommDH(2007)1: Preliminary discussions between the Commissioner and National Human Rights Structures on possibilities of enhanced co-operation, German Parliament, Berlin, 10-11 January 2007: http://www.coe.int/t/commissioner/Activities/news2007/070111Berlinmeeting_en.asp .
  8. Brief vom 21.11.06 an Bundespräsidenten: Ausfertigung und Verkündung des Verbraucherinformationsgesetzes: Werden 90% der Bevölkerung überstimmt? http://wkeim.bplaced.net/files/061121bp.htm
  9. Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer Menschenrechtshof: Präsident ermahnt Deutschland.
  10. 26.09.2006: Humanistische Uninion Hamburg: Der Niedergang des Rechtsstaates von Dr. Egon Schneider.
  11. 01.04.2004: KINDESENTFÜHRUNG NACH DEUTSCHLAND: DER FALL VANDER ELST.
  12. 05.02.2007: Europäische Petition um Deutsche Jugendämter abzuschaffen.
  13. 29.01.2007: Hartz IV Opfer Thomas M. braucht Hilfe.
  14. 30.12.2006: Benachteiligung von chronisch Kranken. Verletzung von Menschenrechten in der Bundesrepublik Deutschland.
  15. 05.02.2007: Erster Erfolg: Petitionen beim Europaparlament der von Kindern getrennten Eltern gegen dt. Jugendämter. Zusammenfassung der Petitionen.
  16. 11.02.2007: Dr. Karin Jäckel: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.
  17. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 

 

 

Entwicklung:

 

Antwort:

 

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Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Freedom of Information in Europe