Subject: Ihre Beschwerden ./. diverse (BK2 106 - 110/05)
From: "Quarz, Verena"
Date: Mon, 28 Nov 2005 16:31:21 +0100
To: walter.keim@gmail.com

Sehr geehrter Herr Keim,

ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 12.11.2005. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Deutsche Presserat ausschließlich über Rügen im Rahmen seiner Pressemitteilungen die Medien informiert. Bislang ist es nicht vorgesehen, unter Nennung des Beschwerdegegners auch missbilligte Zeitungen und Zeitschriften zu nennen. Sie können jedoch sicher sein, dass eine Missbilligung in der Branche einen nicht unerheblichen Stellenwert hat und sehr ernst genommen wird.

Zu der von Ihnen in unserer Entscheidung erwähnten "offiziellen Stellungnahme des norwegischen Hofes" kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich laut Aussage der Rechtsvertretung von DAS NEUE hierbei um eine offizielle Stellungnahme des norwegischen Hofmarschalls Lars Forberg handelt. Nach dessen Aussage, so die Rechtsvertretung, stünden traditionell nur der König und seine engste Familie bei offiziellen Anlässen auf dem Schlossbalkon. Dies, so die Rechtsvertretung, schließe Marius von der Teilnahme aus. Dies ist ausschließlich eine Feststellung des Beschwerdegegners. Der Presserat hat diese nicht übernommen und auch nicht festgestellt, dass Marius nicht auf dem Balkon stehen kann. Auch die Formulierung "Hofprotokoll" stammt nicht von der Beschwerdekammer, sondern wurde von DIE AKTUELLE geprägt. Insofern wurde von der Beschwerdekammer nicht gesagt, dass es ein solches Hofprotokoll gibt. Die Kammer hat lediglich ausgeführt, dass die besondere Position des kleinen Marius innerhalb des Königshauses durchaus von öffentlichem Interesse ist. Gerade deshalb liegt auch keine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts vor. Das öffentliche Interesse an der Situation des Jungen rechtfertigt eine Berichterstattung im konkreten Fall.

Hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stellungnahmen der Beschwerdegegner sinngemäß in den Entscheidungen zusammengefasst wurden. Sie als Beschwerdeführer werden dadurch in die Lage versetzt, die Argumentation des Beschwerdegegners nachzuvollziehen. Nicht vorgesehen ist allerdings die Übersendung des kompletten Schriftsatzes an den Beschwerdeführer. In der Entscheidung werden Sie zudem auch über das genaue Abstimmungsergebnis informiert (letzter Satz der Entscheidung).

Ihre Anregung zur Öffnung der Kammern für eine Beteiligung der Leser habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Im Presserat wird über dieses Modell diskutiert. Allerdings gibt es zur Zeit noch keine konkreten Ergebnisse.

Zu Ihrer Anregung, die Zusammensetzung der Kammern dergestalt zu verändern, dass dort nur noch Journalisten Mitglieder sind, will ich gerne etwas erwidern. Meines Erachtens würde die Qualität der Presse-Selbstregulierung in Deutschland dadurch reduziert. Die Verlage mit ihren Verlegerverbänden sind als wirtschaftliche Säule und als Träger der Pressefreiheit wichtiges Mitglied unserer Einrichtung. Sie haben sich im Übrigen mit Selbstverpflichtungserklärungen hinter die Ziele des Presserats gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer

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