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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 30. 5. 2005
 

Deutscher Presserat
Postfach 7160
D-53071 Bonn

Betreff: Klage gegen Lügengeschichten der Regenbogenpresse kontra Informationsfreiheit

 

Sehr geehrter Herr Weyand,

ich beziehe mich auf die norwegische Zeitung Verdens Gang (VG) vom 28.5.05 1 Seite 9 in der Sie so zitiert werden, dass Sie der Norwegischen Königsfamilie empfehlen gegen unwahre Berichte der deutschen Regenbogenpresse zu klagen. Außerdem könne jeder gegen einen Bericht, der in der deutschen Presse veröffentlicht wurde klagen.

Die Monarchie und der Großvater des jetzigen Königs wurde vor 100 Jahren nicht nur vom Parlament sondern auch in Volksabstimmungen gewählt. Es ist selbstverständlich, dass die norwegische Öffentlichkeit alle Handlungen und Auftreten des Königshauses diskutiert. Diese Diskussion geht innerhalb zivilisierter Formen vor sich. Es ist nicht üblich, dass sich der König zu Kritik äußert. Deshalb ist die Schwelle (gerichtlich) zu klagen traditionell sehr hoch. Keine Klage heißt aber nicht, dass Presseberichte deshalb als wahr angesehen werden können.

Ich beziehe mich auf die Zeitschrift "die aktuelle" Nr. 21 (2005) mit Tittel "Tochter vergöttert. Klein Marius abgeschoben" und "Das Neue" vom 21.5.05. Unter der Überschrift: "Das traurige Schicksal des kleinen Marius" eine frei erfundene Lügengeschichte aufgetischt, dass Marius aus der Königsfamilie ausgeschlossen wurde. Das verstößt gegen folgende Punkte des Pressekodex:

da das weder wahr noch fair recherchiert ist und zudem das Privatleben verletzt. Dabei möchte ich hinzufügen, dass sich das einreiht in eine Reihe von jahrelangen Lügengeschichten über Scheidung (das neue Nr. 17/2003), Verhältnis zum Chauffeur, Separation, Schwangerschaftsabbruch usw. Dabei waren folgende Übertäter beteiligt: Bildzeitung, Illustrierte Wochenblätter 7 Tage, Frau mit Herz, FREIZEIT SPASS, die aktuelle, Neue Welt, Neue Post, Echo der Frau, Frau Aktuell, Freizeit Revue, das neue, Die Neue Frau und Das Neue Blatt. (VG 26.04.03 kl. 08:21) 2. Dabei wird dem Leser durch die dauernde Wiederholung dieser Lügengeschichten suggeriert, das was dran ist.

Dabei ist Deutschland eines der wenigen Länder in Europa in dem Beleidigung (StGB § 187) und Verleumdung (StGB § 189) strafrechtlich verfolgt wird und verstößt damit gegen internationale Normen. Allerdings trifft das fast nur Justizkritiker und Dissidenten (z. B. Gefängnis für Helmut Palmer).

Bisher ist Deutschland das einzige bedeutende Land in Europa (im Bund und 12 von 16 Bundesländern), der OECD und der zivilisierten Länder ohne das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung): http://wkeim.bplaced.net/foi-europe.gif und http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif. Weltweit haben ca. 60 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher.

Die UN, OSCE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Ich begrüße, dass die OSZE und der Europarat sich für die Informationsfreiheit einsetzen und Deutschland beobachten. Allerdings ist dieses Thema in der deutschen Presse total ignoriert.

Ein Informationsfreiheitsgesetz wird seit 1998 versprochen. Allerdings haben die administrativen Gesetzesmacher aufgegeben, da die Presse zu wenig Interesse zeigte. Dabei würde von diesem Bürgerrecht vor allem die Presse mit besseren Recherchemöglichkeiten profitieren. Obwohl der Bundestagspräsidenten am 22.12.04 dem Bundeskanzler meine Petition vom 21.12.2001 über Informationsfreiheit zugesandt hat, ist das völlig uninteressant für die Presse. Dadurch kann es sich der Kanzler leisten seiner Antwortpflicht zu entgehen und seine Minister legen sich quer zum Bundestag.

Auch über andere Menschenrechtsverletzungen wird überhaupt nichts berichtet: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm. Der erste Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte musste wegen Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen zum Rücktritt gezwungen, obwohl er sich um die Einhaltung der Menschenrechte so verdient gemacht hat, dass er von der Internationalen Liga für Menschenrechte mit der "Carl-von-Ossietzky-Medaille" ausgezeichnet wurde.

Würde die Qualität der Berichterstattung besser werden, wenn man das Erdichten von Lügengeschichten sein lässt und dadurch Zeit frei würde um z. B. auch über Menschenrechte in Deutschland zu berichten um Deutschlands Defizit bei der Aufklärung zu überwinden?

Ich sehe Ihrer Antwort entgegen und bin mir sicher, dass ein Eingreifen des Deutschen Presserats das Ansehen der deutschen Presse bessern wird.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Wird der Bundeskanzler dem Bundestagspräsidenten antworten?: http://wkeim.bplaced.net/files/050418pbt.htm
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Kommt eine (kleine) Kulturrevolution in Deutschland? http://wkeim.bplaced.net/files/041206btf.htm
Protest gegen begründungslose Ablehnungen des Bundesverfassungsgerichts:  https://web.archive.org/web/20101119032630/http://www.pappa.com/mmdm/adler/ob_bverfg.html
Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland ein?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

Kopie: Trond Sundnes, VG

Anlage:

  1. Norwegische Zeitung Verdens Gang (VG) vom 28.5.05 Seite 9
  2. Norwegische Zeitung Verdens Gang (VG) 26.04.03 kl. 08:21

Briefwechsel:

05.06.05: Chefredaktör Peter Viktor Kulig gibt zu, dass die Geschichten der Fantasie entspringen, verteidigt diese Lügengeschichten doch damit, dass die Leser das wünschen und Marius das nicht liest..
07.06.05: Bestätigung des Eingangs, zusätzlich Information notwendig.
10.06.05: Weitere Informationen gegeben.
10.06.05: Folgende vollständige Texte wurden übersandt (hier nur teilweise aufgeführt):
die-aktuelle-Nr.21/2005, das-neue-Nr.21/2005, Frau-mit-Herz-Nr.21/2005, FREIZEIT-SPASS-Nr.21/2005 und 7 Tage.
16.06.05:
Pressrat bestätigt Engegennahme der Bilder, möchte aber nähere Beschreibung der Kritik.
19.06.05:
Letzter Klageteil mit genauer Begründung im Detail.
10.10.05:
Bisher keine Antwort

 

Presseberichte:

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

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