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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 14.12.2004 [am 15.1.05 ergänzt]
 

An den Bundesminister des Innern
Otto Schily
Dienstsitz Berlin
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
 

Betreff: Bieten Sie Herr Schily die Gewähr dafür, sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen?

Sehr geehrter Herr Minister Schily,

Bisher ist Deutschland das einzige bedeutende Land in Europa (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) das ohne das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist: http://wkeim.bplaced.net/foi-europe.gif und http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit, durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt ist. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten.

Überall in Europa wurde auf der Basis Empfehlung 81 (19) des Europarats aus dem Jahre 1981 die Informationsfreiheit eingeführt, beispielsweise fehlt auf dem Balkan nur noch Montenegro. Wird Deutschland auch vom letzten Balkanland überholt werden?

Die UN, OSCE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Nun hat der Petitionsausschuss die Petition vom 21.12.2001 "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" 1.12.2004 befürwortet: Der Beschluss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen lautet, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen.

Sie haben 1998 von der Koalition den Auftrag bekommen ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen, aber diese Sache vermasselt. Damals haben Sie sich herausgeredet, dass die anderen Ministerien Schuld seien, viele von denen sagten Akteneinsicht ja aber nicht bei uns. Nun sieht man dass das scheinheilige Ausreden waren.

Im Frühjahr hat die zivile Gesellschaft ihren eigenen Entwurf vorgelegt und die Koalition hat einen Entwurf vor der Sommerpause angekündigt. Auf eine Anfrage der FDP hat das Innenministerium einen Entwurf noch in diesem Jahr angekündigt. Eine leere Versprechung.

Der in den Verhandlungen zwischen der Koalition und den Ministerien er zielte Entwurf war so schlecht, dass er als "Verweigerungsgesetz" aufgefasst wurde: http://wkeim.bplaced.net/files/041013btf.htm. Nach Zeitungsberichten haben Sie auch noch gegen diesen schlechten Entwurf queruliert und versucht ihn noch schlechter zu machen.

Nun versuchen Sie das Kanzleramt einzuspannen um in Deutschland die Herrschaft der Amtsschimmel zu verlängern: http://portal.1und1.de/de/themen/nachrichten/deutschland/innenpolitik/644558.html.

[Stimmt es, dass Sie dem Deutschen Institut für Menschenrechte den Geldhahn abdrehen wollten, da es gemäß UN Resolution 48/134  und Europaratsempfehlung Recommendation No. R (97) 14 auch Menschenrechte in Deutschland beobachten wollte? Haben Sie Einfluss genommen, dass der erste Direktor später vom Kuratorium wegen Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zum Rücktritt gezwungen wurde, obwohl er sich um die Einhaltung der Menschenrechte so verdient gemacht hat, dass er von der Internationalen Liga für Menschenrechte mit der "Carl-von-Ossietzky-Medaille" ausgezeichnet wurde?] 

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Bundestagsabgeordneten nur wollen.

Ich fordere Sie auf sich vom Schutzpatron des Aufstandes der Amtsschimmel gegen die Volksvertretung abzuwenden und zur die Demokratie und dem Respekt des Menschenrechts der Informationsfreiheit zu finden.

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.

Deutschland sollte endlich den eigenen Bürgern diese in Europa selbstverständlichen Rechte einräumen.

Außerdem muss Deutschland und seine Bundesländer lernen Menschenrechte zu beachten.

Ich war es schon im Februar 2004 satt, dass immer noch versucht wird, mir das Menschenrecht der Informationsfreiheit vorzuenthalten und habe deshalb beim Verwaltungsgericht: http://wkeim.bplaced.net/files/041106btf.htm und der EU: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-041117.htm beantragt Deutschland zu verurteilen.

MfG  

Walter Keim
In my opinion Germany must be sentenced: http://wkeim.bplaced.net/files/vg-entwurf-en.htm
Prevent this berufsverbot for a lawyer:
http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm#aemr20
Who invites the Human Right Commissioner to Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Why are Patients Rights insufficient? :
http://wkeim.bplaced.net/accusation.htm
Fight the Nazi law:
http://wkeim.bplaced.net/files/031213rberg-en.htm

Kopie: Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier, Landtagspräsident von Baden-Württemberg, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Bundeskanzler, Bundestagsabgeodrnete

 

Entwicklung:


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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz..

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