Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.12.2003

An Herrn  Professor Klein
Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam
August-Bebel-Straße 89
D - 14 482 Potsdam



Betreff: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats, Einsicht in Kuratoriomsunterlagen

Sehr geehrter Herr Professor Klein,

ich beziehe mich auf die Seite der UNO: http://www.runiceurope.org/german/menschen/udhr_template.htm in der geschrieben steht:
 

"In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.

Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.

Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit , diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen."
 

Das habe ich versucht zu tun.

Als die Bundesregierung die Deutschen eingeladen hat ein Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren, habe ich das sehr begrüßt: http://wkeim.bplaced.net/informationsfreiheitsgesetz.htm (Übergang vom obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen zu mehr gleichberechtigten Verhältnis zwischen Bürger und Staat) und den Gesetzesmachern die "schwedische Lösung" empfohlen um die dabei auftretenden Schwierigkeiten zu überwinden: http://wkeim.bplaced.net/files/fraktionen.htm . Zu meinem großen Bedauern sind diese Bemühungen gescheitert: http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm

Da ich bis jetzt keine Antworten bekommen habe http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm , habe ich mich am den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats gewandt: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-complaint.htm Leider scheint der von einer Einladung abhängig zu sein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm .

Weltweit ist Deutschland der einzige Staat, in dem altruistisches Handeln im Bereich der Rechtsberatung verboten ist. Aufgrund von unzeitgemäßen Gesetzen kommt es auch heute noch zu sehr merkwürdigen Gerichtsurteilen: Ein Nürnberger Richter verurteilte einen Integrationshelfer, weil er jüdische Flüchtlinge juristisch beraten hat. Diese unentgeltliche Unterstützung wird als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz von 1935 geahndet.

Natürlich würde ich es gerne sehen, wenn die Bundesregierung den Menschenrechtsbeauftragten einlädt http://wkeim.bplaced.net/files/031210cr.htm , wie das andere Regierungen auch machen: http://www.coe.int/T/E/Commissioner_H.R/Communication_Unit/Documents/By_series/Visit_Reports/index.asp#TopOfPage Allerdings bin ich mir da nicht sicher und deshalb möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob nicht Sie in der Lage wären den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats in die Bundesrepublik einzuladen.
 
Möglicherweise könnten Sie einen Beitrag leisten, dass Deutschland den Anschluss an die europäische Entwicklung bei der Informationsfreiheit schafft: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-europa_16121_1.gif

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde aufgrund von Vorschlägen der VN (UN-Resolution 48/134 vom 20. Dezember 1993) gegründet.  Auch das Ministerkomitee des Europarats hat 1997 eine unabhängige nationale Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfohlen (Recommendation No. R (97) 14). Im Schlussbemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Deutschland. 31/08//2001.EC. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen diese Aufgabe an. Der erste Direktor Percy MacLean (nun wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) musste zurücktreten, da er auch (wie vom Europarat und den VN gewünscht) innenpolitische Themen aufgriff.  Den Direktor deswegen zum Rücktritt zu zwingen, war ein Verstoß gegen § 2 der Satzung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?. Wird das Institut diese Scharte auswetzen und nun durch Einladung des Menschenrechtsbeauftragten, seinen Auftrag doch noch ausführen? Können Sie als Kuratoriumsmitglieder Einfluss nehmen?

Ein Kuratoriumsmitglied äußerte gegenüber der Presse, dass zu stark auf die Verwirklichung einzelner Rechte in Deutschland eingegangen werde.

Um meine kommunikative Kompetenz für Klagen bei den VN: http://wkeim.bplaced.net/files/un-complaint.htm und der EU: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-complaint.htm zu stärken, bitte ich um Einsicht in die Unterlagen der Kuratoriumssitzung, in der der Direktor zum Rücktritt gezwungen wurde. Möglicherweise könnten Sie mir da als Kuratoriumsmitglied weiterhelfen.

Natürlich soll das keineswegs heißen, dass ich nicht fortsetze http://wkeim.bplaced.net/petition_me-en.htm für die Informationsfreiheit zu kämpfen: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm (Verwaltungsgericht Berlin). Allerdings verstehe ich das so von meinen Beratern, dass dieses Bemühen vor Deutschen Gerichten erfolglos sein wird und nur der Gang zum EGMR etwas Erfolg erwarten lassen kann.

Doch dazu bin ich in der Zweiten Instanz gezwungen einen Rechtsanwalt zu nehmen. Die Zwangsmitgliedschaft bei den Rechtsanwaltskammern verstößt gegen § 20 (2) der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ("Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."). Kritischen Rechtsanwälten kann mit Hilfe des Rechtsanwaltsmonopols aus dem Rechtsberatungsgesetzes des Jahres 1935 durch Zurücknahme der Zulassung Berufsverbot erteilt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Rechtsnachfolger (siehe § 233 BRAO), der mit Verordnung vom 18.3.1933 errichteten Reichs-Rechtsanwaltskammer, bestätigt mit der Reich-Rechtsanwaltsordnung vom 13.12.1935. Beispielsweise versucht der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln (Krumbiegel Skandal: Bundesgerichtshof Aktenzeichen 1 ZU 65/02) einen Rechtsanwalt auszuschließen, der in seinen Schriftsätzen unter anderem Menschenrechte einfordert. Dagegen protestieren viele: Solidarität mit RA Claus Plantiko: (Hier klicken und Zeilenwechsel einfügen) Brief an Rechtsanwaltskammer. So wurde ich Intervenient.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Verwaltungsrichter Percy MacLean,
            Bundesgerichtshof Aktenzeichen BGH AnwZ ( b ) 53/03 Plantiko ./. RAK Köln 1 ZU 65/02

12.1.2004: Antwort: An Deutsches Institut für Menschenrechte wenden.

Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
Kanzlerrichtlinie gefragt: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

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