Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.12.2003

An das
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstr. 26/27
D-10969 Berlin

Betreff: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats, Einsicht in Unterlagen der Kuratoriumssitzung vom 8.1.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Seite der UNO: http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/allgemeine-erklaerung.html in der geschrieben steht:
 

"In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.

Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.

Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit , diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen."
 

Das habe ich versucht zu tun.

Als die Bundesregierung die Deutschen eingeladen hat ein Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren, habe ich das in einem Brief an das BMI sehr begrüßt. Anlage 1: Übergang vom obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen zu mehr gleichberechtigten Verhältnis zwischen Bürger und Staat  und den Gesetzesmachern die "schwedische Lösung" empfohlen um die dabei auftretenden Schwierigkeiten zu überwinden (Anlage 2). Zu meinem großen Bedauern sind diese Bemühungen gescheitert: (Anlage 3).

Da ich bis jetzt keine Antworten auf meine Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland bekommen habe (Anlage 4), habe ich mich am den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats gewandt (Anlage 5). Wie der Sekretär des Menschenrechtsbeauftragten am 28.11.2003 (Anlage 6) mitteilte ist der leider von einer Einladung abhängig.

Weltweit ist Deutschland der einzige Staat, in dem altruistisches Handeln im Bereich der Rechtsberatung verboten ist. Aufgrund von unzeitgemäßen Gesetzen kommt es auch heute noch zu sehr merkwürdigen Gerichtsurteilen: Ein Nürnberger Richter verurteilte einen Integrationshelfer, weil er jüdische Flüchtlinge juristisch beraten hat. Diese unentgeltliche Unterstützung wird als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz von 1935 (Anlage 7) geahndet.

Natürlich würde ich es gerne sehen, wenn die Bundesregierung den Menschenrechtsbeauftragten einlädt (Anlage 8) wie das andere Regierungen auch machen. Allerdings habe ich von der Bundesregierung keine Antwort bekommen und deshalb möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob nicht Sie in der Lage wären den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats in die Bundesrepublik einzuladen.
 
Möglicherweise könnten Sie einen Beitrag leisten, dass Deutschland den Anschluss an die europäische Entwicklung bei der Informationsfreiheit schafft. Siehe Anlage: Karten über Informationsfreiheit in Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-europa_16121_1.gif

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde aufgrund von Vorschlägen der VN gegründet. Auch das Ministerkomitee des Europarats hat 1997 eine unabhängige nationale Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfohlen (Recommendation No. R (97) 14). Im Schlussfolgerungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Deutschland. 31/08//2001 E/C. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen diese Aufgabe an.  Der erste Direktor Percy MacLean (nun wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) musste zurücktreten, da er auch (wie vom Europarat und den VN gewünscht) innenpolitische Themen aufgriff. Den Direktor deswegen zum Rücktritt zu zwingen, war ein Verstoß gegen § 2 der Satzung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?. Wird das Institut diese Scharte auswetzen und nun durch Einladung des Menschenrechtsbeauftragten, seinen Auftrag doch noch ausführen?

Ein Kuratoriumsmitglied äußerte gegenüber der Presse, dass zu stark auf die Verwirklichung einzelner Rechte in Deutschland eingegangen werde.

Um meine kommunikative Kompetenz für Klagen bei den VN, Europarat, OSZE und der EU zu stärken, bitte ich um Einsicht in die Unterlagen der Kuratoriumssitzung, in der der Direktor zum Rücktritt gezwungen wurde. Dabei ist die Sitzung des Kuratoriums vom 8.1.2003 zentral, in der dem Direktor das Vertrauen entzogen wurde.

Natürlich soll das keineswegs heißen, dass ich nicht fortsetze z. B. mit der Petition über Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) für die Informationsfreiheit zu kämpfen. (siehe Verwaltungsgericht Berlin, Anlage 11). Allerdings verstehe ich das so von meinen Beratern, dass dieses Bemühen vor Deutschen Gerichten erfolglos sein wird und nur der Gang zum EGMR etwas Erfolg erwarten lassen kann.

Doch dazu bin ich in der Zweiten Instanz gezwungen einen Rechtsanwalt zu nehmen. Die Zwangsmitgliedschaft bei den Rechtsanwaltskammern verstößt gegen § 20 (2) der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ("Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."). Kritischen Rechtsanwälten kann mit Hilfe des Rechtsanwaltsmonopols aus dem Rechtsberatungsgesetzes des Jahres 1935 durch Zurücknahme der Zulassung Berufsverbot erteilt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Rechtsnachfolger (siehe § 233 BRAO), der mit Verordnung vom 18.3.1933 errichteten Reichs-Rechtsanwaltskammer, bestätigt mit der Reich-Rechtsanwaltsordnung vom 13.12.1935. Beispielsweise versucht der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln (Krumbiegel Skandal) einen Rechtsanwalt auszuschließen, der in seinen Schriftsätzen unter anderem Menschenrechte einfordert. Dagegen protestieren viele: Solidarität mit RA Claus Plantiko: (Hier klicken und Zeilenwechsel einfügen) Brief an Rechtsanwaltskammer. So wurde ich Intervenient.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
Kanzlerrichtlinie gefragt: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

Kopie: Verwaltungsrichter Percy MacLean

Anlagen:

  1. Brief an BMI: http://wkeim.bplaced.net/informationsfreiheitsgesetz.htm
  2. Brief an Koalitionsfraktionen: Schwedische Lösung: http://wkeim.bplaced.net/files/fraktionen.htm
  3. Wer ist für das Scheitern der Informationsfreiheit verantwortlich: http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm
  4. Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
  5. Brief an Menschenrechtsbeauftragten des Europarates:  http://wkeim.bplaced.net/files/coe-complaint.htm
  6. Brief des Menschenrechtskommissars des Europarates: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  7. Rechtsberatungsgesetz von 1935: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
  8. Brief an den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung: http://wkeim.bplaced.net/files/031210cr.htm
  9. Klage an VN über Fehlen der Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/un-complaint.htm
  10. Klage an EU über Fehlen der Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-complaint.htm
  11. Verwaltungsklage Keim gegen Deutschland über Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm

Entwicklung: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.

 

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Informationsfreiheitgesetze in Europa

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