Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 28.10.2003    

Landesärztekammer Baden-Württemberg, z. Hd. von Frau Wolf
Jahnstr. 40

D-70597 Stuttgart
 
Aktenzeichen: 521

Ihr Brief vom 10.1.2003

Sehr geehrte Frau Wolf,

ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 7.11.2002 in dem Sie die Weiterleitung meiner Berufsaufsichtsbeschwerde an den Kammeranwalt vom 28.10.2002 http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm bestätigen. Am 10.1.2003 teilten Sie mit:

"Der Kammeranwalt ist ehrenamtlich tätig und daher nicht in der Lage, die Post jeweils unmittelbar zu bearbeiten.  
Sie werden von dort aus Nachricht erhalten. Wir bitten um etwas Geduld."   

Nun habe ich ein Jahr lang Geduld gehabt. Leider hat der Kammeranwalt auch nach einem Jahr bisher die Annahme dieses Schreibens nicht bestätigt. Deshalb möchte ich fragen, ob der Kammeranwalt die Annahme bestätigen wird und mit welcher Bearbeitungszeit zu rechnen ist.

Dies ist eine Frage der Transparenz und im weiteren Sinne auch eine Frage der Informationsfreiheit und des Rechts Antworten innerhalb angemessener Zeit zu bekommen.

Nachdem auch die Schweiz: http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/gesetzgebung/oeffentlichkeitsprinzip.html, Serbien http://www.yumediacenter.com/english/mom/2003/7/m280703e.html#vest1 schon Regierungsentwürfe für die Informationsfreiheit (einschliesslich Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) in der parlamentarischen Beratung haben, konkurriert Deutschland (im Bund und 12 Bundesländern, darunter Baden-Württemberg) mit Luxemburg, Kroatien und Montenegro um den letzten Platz in Europa.      

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.  

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.  

Mit freundlichen Grüßen  

Walter Keim

Human Right violations in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
Wer trägt die Verantwortung, dass Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information:
http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail
Who is responsible for the lack of freedom of information: 
http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Nazi law and no end: http://wkeim.bplaced.net/files/de_legal_advice_law_overview.htm

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.