Walter Keim                         
Torshaugv. 2 C                                               
N-7020 Trondheim, den 20.7.00

 

Innenministerium Baden-Württemberg,
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich,
Postfach 10 24 43
D-70 173 Stuttgart

 

Betreff: Beschwerde Datenschutz

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

ich beziehe mich auf ihre Aufgabe der Aufsicht des Datenschutzes über nichtöffentliche Stellen in Baden-Württemberg.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz besteht ein Einsichtsrecht. Beschränkungen, dass das für die Herren Ärzte nicht gilt, kann ich dort nicht sehen.

Leider sind in den Unterlagen, die ich von (...) bekommen habe (siehe mein Brief vom 19.6.2000), gelöschte Stellen enthalten. Das hat sicher damit zu tun, dass die Ärztekammern in ihrem Berufsrecht (Muster Berufsordnung für Ärzte §10 (2) )sogenannte subjektive Daten (Eindrücke und Wahrnehmungen) der Einsicht entziehen. Da dabei mein Einsichtsrecht missachtet wird, möchte ich hiermit - für die versuchte und misslungene Einsicht 1998 und die Berufsordung der Ärzte - klagen. 

Bitte geben Sie mir eine Rechtsbehelsbelehrung/Klagebehelfsbelehrung falls Sie meine Klage überfordert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Keim

 


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