Frage an das Das Auswaertige Amt (am 17.1.02) http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/vertiefung/chat_index_html_17.01.02: Grundrechte der EU für Mitgleidsstaaten? Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42 gibt im Artikel 42 Informationsfreiheit (Transparenz der Verwaltung) für EU Institutionen. In Deutschland, dem Schlusslicht der EU auf diesem Gebiet, kennt die Bundesverwaltung und 12 Bundesländer diese Recht nicht. Wird der Druck der Koalitionsfraktionen auf das BMI so gross werden, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit beschließt, oder wird es so werden, dass Deutschland in diesem Jahr vom Schlusslicht in der EU zum Schlusslicht in Europa wird? (http://home.broadpark.no/~wkeim/foil.htm) Könnten/sollten die EU Grundrechte auch in den Mitgliedsländern gelten? Walter Keim Support Freedom of Information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foil.htm#e-mail Support Patients' Rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/patients.htm#e-mail Petition Freedom of Information: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_eu.htm#e-mail Keine Antwort.