From: "Walter Keim" To: "Kimmer, Annett" Cc: "Walter Keim AITeL" Subject: Re: Ihre E-mail vom 28.08.01 zum Informationsfreiheitsgesetz Date: 24. oktober 2001 23:01 Sehr geehrter Herr Weimann, sehr geehrte Frau Kimmer, ich nehme Bezug auf Ihren Brief zur Informationsfreiheit (IFG). Ich möchte Ihre Einwände kommentieren. Wenn Ihnen der Gesetzentwurf der SPD nicht gefällt, dann brauchen Sie nicht auf Änderungsanträge der SPD warten, Sie können selber einen Entwurf einbringen. Das hat die SPD in Nordrhein-Westfahlen gemacht, weil ihr der Entwurf der CPU nicht gefallen hat. In Schleswig-Holstein wurde die IFG aufgrund einer Initiative der 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit verabschiedet. Welche Schwächen hat denn der SPD Entwurf? Auf der einen Seite sprechen Sie von wenigen Anträgen, die zu erwarten sind, auf der anderen Seite von erheblichen Aufwand im Einzelfall. Selbst wenn wenige Anträge gestellt werden wird doch die Korruptionsverbeugung ereicht (mit geringen Kosten: Ein gutes Geschäft). Da Journalisten und Organisationen Anträge stellen können wird die Öffenlichkeit durch die Presse besser unterrichtet. Alle Staaten der EU (in Kürze auch der Bund als letzter Staat in der EU) bewältigen die Aufgabe persönliche Daten zu schützen auch die sächsische Verwaltung bekommt das hin. Bei der Inforfamtionsfreiheit handelt es sich um ein Bürger- und Menschenrecht http://www.article19.org/docimages/627.htm das sowohl in Polen und dem Land Brandenburg in der Verfassung garantiert ist. Das Amtsgeheimsniss ist ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates. Sowohl Tschechien, Brandenburg und bald auch Polen und der Bund führen die Informationsfreiheit ein. Auch Albanien und die Mongolei werden auf diesem Gebiet den Freistaat Sachsen überholen: http://home.broadpark.no/~wkeim/foil.htm Während die SPD zukunftsgerichtet und vernünftig handelt um Sachsen an die internationale Entwicklung heranzuführen ist die CPU offenbar rückwärtsgewand, hängt altmodischen Überbleibseln des Obrigkeitsstaates nach und reif als Regierungspartei abgelöst zu werden. Nur dadurch kann verhindert werden, dass Sachen hinter Albanien und die Mongolei zurückfällt, was selbstverständliche Bürgerechte angeht. Mit freundlichen Grüßen Walter Keim Torshaugv. 2 C N-7020 Trondheim E-mail: walter.keim@gmail.com Support Freedom of Information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foil.htm#e-mail Homepage: http://home.broadpark.no/~wkeim Anlage: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi-laws-eu-02.jpg ----- Original Message ----- From: "Kimmer, Annett" To: Sent: 28. august 2001 14:27 Subject: Ihre E-mail vom 28.08.01 zum Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Keim, vielen Dank für Ihre e-Mail vom 28. August 2001. Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf hat erhebliche rechtliche Schwächen, wie eine Anhörung zu diesem im Innenausschuss gezeigt hat. Bisher wurden keine Änderungsanträge von der SPD-Fraktion vorgelegt, die diesen Bedenken Rechnung tragen. Darüber hinaus sehen wir als CDU-Fraktion nicht, dass das Gesetz hält, was es verspricht. Schon jetzt sind für die betroffenen Bürger aufgrund von subjektiven Rechten umfassende Auskunfts- und Informationsrechte vorhanden. Dies ist auch wohl der Grund dafür, dass von den bisher bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen in anderen Bundesländern nur wenige Bürger Gebrauch gemacht haben. Der Verwaltungsaufwand bei einer Auskunftserteilung an nicht Betroffene ist durch die datenschutzrechtlichen Vorgaben enorm. Die Mehrzahl der über das Informationsfreiheitsgesetz so zu erlangenden Informationen werden solche sein, die auch jetzt schon allgemein zugänglich sind. Aus diesen Gründen unterstützen wir den diesbezüglichen SPD-Gesetzentwurf sowohl grundsätzlich als auch in der konkreten Fassung nicht. Mit freundlichen Grüßen Erhard Weimann